Kfz-Versicherungsschutz im In- und Ausland

Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, ist vielleicht nicht die komfortabelste Art zu reisen. Dafür ist man flexibel, kann sich zwischendurch die Beine vertreten und die Landschaft genießen. Solange der Urlaub innerhalb Deutschlands geplant ist, muss man sich nicht einmal Gedanken über die Kfz-Versicherung machen. Die Spielregeln bei einem Unfall oder Schaden sind klar definiert und die Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtpolicen in der Regel ausreichend hoch. Nichtsdestotrotz lohnt sich auch bei Fahrten in der Bundesrepublik zusätzlicher Schutz.

Optional abgeschlossen werden kann zum Beispiel ein Kfz-Schutzbrief. Wenn der Wagen mal nicht so will, wie er soll, und einfach auf freier Strecke stehen bleibt, kümmert sich die Kfz-Versicherung umgehend um einen Pannenhelfer, kommt für den Abschleppdienst und die Weiterfahrt auf. Bestens für diese Zwecke geeignet und von Verbraucherschützern bevorzugt wird die Mitgliedschaft in einem der großen Automobilclubs, zum Beispiel dem ADAC. Damit ist man auf der sicheren Seite, oftmals auch im Ausland – hier gilt es allerdings, die Tarifbedingungen genau zu studieren, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Die Rufnummer des Clubs bzw. der Pannenhilfe sollte dann immer griffbereit sein. Da heute kaum noch jemand ohne Handy vor die Tür geht, kann man sie einfach im Nummernspeicher hinterlegen.

Bei Fahrten über die Grenze bietet sich neben dem Schutzbrief auch ein Auslandsschadenschutz an. Denn die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind längst nicht überall so hoch wie in der Bundesrepublik. Wer im Ausland ohne eigene Schuld in einen Unfall verwickelt wird, erhält dann schlimmstenfalls nur eine minimale Entschädigung der gegnerischen Autoversicherung und bleibt auf einem Großteil der Kosten sitzen. Diese Deckungslücke schließt der Auslandsschadensschutz, indem die eigene Kfz-Versicherung den Restbetrag übernimmt. Ähnliche Probleme können sich ergeben, wenn man im Ausland einen Mietwagen leiht. Auch hier kann die meist sehr niedrige Haftpflicht-Deckungssumme aufgestockt werden, mit einer Mallorca Police.

HUK-Coburg übernimmt Aspect Online

Den Wunsch nach einem eigenen Internet-Vergleichsportal haben sich die HUK-Coburg, die HDI Direkt und die WGV jetzt erfüllt. Statt ein neues Portal aufzubauen, übernahmen sie kurzerhand die Mehrheit an Aspect Online. Ziel ist es, wie schon vor Monaten angekündigt, dem bisherigen Marktführer im Internetvertrieb von Kfz-Versicherung und Co., check24, Paroli zu bieten. Den Assekuranzen war der Vergleichsspezialist zu dominant geworden, berichtet das Handelsblatt.

Vor allem die HUK-Coburg, inzwischen Marktführer im Bereich Autoversicherung, hatte immer wieder kritisiert, zuletzt im Rahmen des Verkehrsgerichtstages, dass check24 als Makler auftrete und die Versicherten damit auch betreue. Dadurch ginge die Kundenbindung zur Versicherung verloren und bestehe keine Möglichkeit, die „ganze Kraft seiner Marke zu positionieren“. Das soll sich mit dem eigenen Vergleichsportal jetzt ändern.

Ob dadurch der Vertriebsweg Internet weiter ausgebaut werden kann, muss sich erst noch zeigen. Denn die Konkurrenz ist stark. Check24 hat seinen Umsatz im Geschäftsjahr 2010/2011 um 50 Prozent steigern können, vermittelte 450.000 Kfz-Versicherungen und sieht den Bemühungen der HUK-Coburg und der anderen Assekuranzen daher eher gelassen entgegen. Laut Heinrich Blase, Chef von check24, komme es vor allem auf die Unabhängigkeit eines Portals an.

Das wissen auch die Versicherungsgesellschaften, die jetzt bei Aspect Online mit an Bord sind. Sie hatten sich im vergangenen Jahr nach und nach von check24 zurückgezogen, unter anderem aufgrund der Provisionszahlungen von 60 bis 100 Euro je Vertrag. Am bisherigen Geschäftsmodell des Vergleichsportals wollen sie wohlweislich nichts ändern. Die Seite soll nach wie vor unabhängig agieren, damit Verbraucher die Möglichkeit haben, die Angebote für die Kfz-Versicherung und andere Policen zu vergleichen.

Entscheiden werden dann, wie bei jedem Kfz-Versicherungsvergleich, der Preis, die Leistung und wohl auch der Service. Aspect Online wird sich dank der neuen Partner jetzt vermehrt darum bemühen, die eigene Marktposition zu stärken. Dazu sollen komfortablere Vergleichsrechner und zusätzliche Dienstleistungen beitragen.

Steinschlagschäden nicht blindlings reparieren lassen

Im Duell Steinchen gegen Windschutzscheibe zieht das Glas grundsätzlich den Kürzeren. Schon kleinste Macken verändern die Eigenschaften der Oberfläche und beeinträchtigen die Stabilität. Werden die Schäden nicht behoben, drohen sie im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko zu werden. Darauf weist in bisweilen recht nervigen Werbespots nicht nur ein Unternehmen hin, das die Scheiben austauscht und repariert, sondern auch das Vergleichsportal check24. Um bei einer solchen Reparatur gut zu fahren, möglichst kostenlos, sollte allerdings vorher mit der Kfz-Versicherung gesprochen werden.

Sich auf das erstbeste Angebot einzulassen, gegebenenfalls sogar von einer mobilen Werkstatt auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt, ist nicht unbedingt die beste Idee. Zwar gehören Glasschäden zum Leistungskatalog der Teilkaskoversicherung und werden dementsprechend von der Autoversicherung übernommen. Es ist aber nicht gesagt, dass die Assekuranz jeden an die Windschutzscheibe lässt und für die Rechnung aufkommt. Wurde zum Beispiel eine Werkstattbindung vereinbart, darf die Kfz-Versicherung ihrem Kunden klipp und klar vorschreiben, wo der Steinschlag behoben werden muss. Ebenfalls berücksichtigt werden muss eine mögliche Selbstbeteiligung.

Für Autofahrer heißt das: Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es besser, das Vorgehen mit der Assekuranz abzuklären. An das Versprechen, die Arbeiten kostenlos auszuführen, müssen sich die Werkstätten – ob mobil oder nicht – allerdings halten. Sie dürfen dem Kunden einem Urteil des Amtsgerichtes Meiningen zufolge nicht einmal eine Rechnung ausstellen, wenn sie die Reparatur als kostenfrei ausgewiesen haben und die Kaskoversicherung die Regulierung verweigert. Um sich den Ärger und Diskussionen darüber zu sparen, wer für die Steinschlagreparatur aufkommen muss, reicht ein kurzes Telefonat, um die Kostenübernahme mit der Kfz-Versicherung abzustimmen.

Augen auf beim Autokauf

Auf der Suche nach einem Auto werden üblicherweise die Kleinanzeigen in der Tageszeitung und die Listen der Kfz-Portale durchstöbert. Dabei trifft man unweigerlich auf eine Vielzahl von Offerten privater Verkäufer, die ihre Familienkutsche, den schnittigen Sportwagen oder den perfekt gepflegten Oldtimer an den Mann oder die Frau bringen wollen. Damit das Geschäft von privat an privat später reibungslos und ohne größeren Ärger über die Bühne geht, sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer einige Spielregeln beachten, rät die HUK-Coburg Kfz-Versicherung.

„Denn wer sein Fahrzeug vom Privatmann kauft, übernimmt automatisch den dazugehörigen Versicherungsvertrag“, so die Experten der Assekuranz. Sie empfehlen, einen fertigen Kaufvertrag zu nutzen, der von vielen Kfz-Versicherern kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Bei der HUK-Coburg kann der Vertrag zum Beispiel online über www.huk.de abgerufen werden. Entscheidend sei, dass dem Kaufvertrag Veräußerungsanzeigen beigefügt sind. „Die trennt der Verkäufer nach Vertragsabschluss ab und schickt je ein Exemplar an den Versicherer und eins an die Zulassungsbehörde“, erklärt die HUK-Coburg.

Ein weiterer Punkt, auf den Käufer und Verkäufer achten müssen, ist der Passus zum Versicherungsschutz. Hier wird festgelegt, ob der Käufer den bestehenden Vertrag fortführen möchte oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht und eine neue Kfz-Versicherung abschließt. Ohne diese Erklärung kann es passieren, dass der alte Besitzer noch bis zum Ende des Jahres die Beiträge für die Autoversicherung und die Kfz-Steuer bezahlt, weil der Käufer das Auto nicht umgemeldet hat. Durch den entsprechenden Passus und die Veräußerungsanzeige ist man diesbezüglich auf der sicheren Seite. Denn sollte der neue Halter vergessen, sich um die Kfz-Police zu kümmern, schreitet die Zulassungsstelle ein.

Die HUK-Coburg hat auch für den Käufer ein paar Tipps in petto: „Ehe er mit dem Auto losfährt, sollte er den Versicherungsschutz überprüfen“, heißt es in der Pressemitteilung. Dazu lässt man sich die aktuelle Police zeigen und achtet auf die amtlichen Stempel auf dem Kennzeichen. Besteht kein Schutz mehr durch eine Kfz-Versicherung, müsste der Käufer sämtliche Schäden, die er vor der Ummeldung verursacht, aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb: Augen auf beim Autokauf.

Die Tücken der vorläufigen Deckungszusage

Auto kaufen, bei der Zulassungsstelle anmelden (lassen) und losfahren. Klingt einfach, ist es vom Prinzip her auch, gäbe es da nicht ein kleines Aber. Damit das Fahrzeug überhaupt zugelassen wird, muss nachgewiesen werden, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Auch das ist kein Problem. Schließlich mangelt es weder an Assekuranzen noch Offerten und wird die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) mittlerweile auf Wunsch sogar per Kurznachricht aufs Handy geschickt. Das heißt allerdings nicht, dass ab dem Zeitpunkt auch der volle Versicherungsschutz besteht. Darauf macht aktuell das Vergleichsportal check24 aufmerksam.

Die Bestätigung der Kfz-Versicherung stellt lediglich die Zusage dar, dass im Schadensfall eine vorläufige Deckung vorhanden ist. Diese Deckungszusage und der Autoversicherungsvertrag sind allerdings zwei Paar Schuhe. Um es bildlich auszudrücken: Der vorläufige Versicherungsschutz entspricht eher Flipflops. Sie bieten Halt, haben eine solide Sohle, mehr aber auch nicht. Die eigentliche Versicherung ähnelt – je nach gewählter Ausstattung – schon eher Tretern mit weichem Leder, ergonomisch angepasstem Fußbett und gegebenenfalls sogar einer Stahlkappe. Sprich: Erst wenn der Vertrag rechtskräftig wird, besteht ein umfassender Schutz und greift das gesamte Leistungsspektrum des gewünschten Tarifs.

Deshalb sollten Autobesitzer eher vorsichtig sein respektive fahren, solange nur die vorläufige Deckungszusage vorliegt. Sie ist ein Service der Versicherungsbranche und soll helfen, die Zulassung etwas zu beschleunigen. Das gilt nicht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern auch für den Kaskoschutz, wobei die Unternehmen hier auf die Vorläufigkeit hinweisen müssen. Sobald die erste Prämie überwiesen oder abgebucht wurde, darf man sich dann zurücklehnen. Ab diesem Moment ist der Vertrag rechtskräftig und besteht der vollständige Schutz durch die Police. Das heißt allerdings nicht, von nun an weniger vorausschauend fahren zu dürfen. Denn jeder Schaden macht die Kfz-Versicherung auf Dauer teurer.

Funkstörer kosten Versicherungsschutz

Technische Spielereien sind durchaus dazu geeignet, viele Abläufe leichter zu gestalten, haben aber auch ihre Tücken. Ein Beispiel dafür sind Funkschlüssel, mit denen sich das Auto verriegeln lässt. Sie gehören heute fast schon zum Standard. Statt erst eine Hand freizubekommen, um den Schlüssel ins Schloss stecken und dann einmal drehen zu können, reicht ein Druck auf einen kleinen Knopf, es macht klack und die Türen sind verschlossen. Oder vielmehr: Sie sollten verschlossen sein. Denn Diebe nutzen inzwischen Störsender, mit denen sie gezielt die Kommunikation zwischen Schlüssel und Schloss blockieren.

Kaum ist der Fahrzeughalter um die nächste Ecke, können sich die Langfinger ohne große Mühe bedienen. Schließlich müssen sie weder eine Scheibe einschlagen noch langwierig am Schloss herumfummeln. Sie öffnen einfach die Türen, nehmen sich die Wertgegenstände und verschwinden. Die Polizei kann wenig dagegen ausrichten. Auch wenn die Kfz-Versicherung über den Einbruch informiert wird, droht eine unangenehme Überraschung. Da das Fahrzeug de facto nicht verschlossen und somit für jedermann zugänglich war, steht eine lange Diskussion über den Versicherungsschutz an – zumal auch keine Spuren von Hebel- oder sonstigen Werkzeugen zu finden sind.

Die DA Direkt Kfz-Versicherung rät Autofahrern daher, sich nicht nur auf den kleinen Knopf zu verlassen, sondern selbst zu prüfen, ob das Auto auch tatsächlich abgeschlossen ist. Das kostet zwar etwas mehr Zeit und vielleicht muss erst eine Tüte auf den Boden gestellt werden, dafür bleibt aber der Schutz der Kaskoversicherung erhalten. Grundsätzlich empfehlen Polizei und Autoversicherer, keine Wertgegenstände im Auto zu lassen, ob nun Mobiltelefon, Navigationsgerät oder die Geldbörse. Auch die Halterungen für den Lotsen oder das Handy sollten gut verstaut werden – sofern möglich –, damit Diebe keinen Anlass haben, sich genau dieses Auto auszusuchen.

1,2 Millionen Wechsel bei der Kfz-Versicherung

Die Wechselsaison der Kfz-Versicherung geht einher mit vielen Umfragen, Zahlen und Daten. Was sie wert sind, zeigt sich dann Ende Januar, Anfang Februar, wenn die ersten aktuellen Erhebungen vorliegen. Dazu gehört unter anderem die Studie „Wechseltätigkeit in der Kfz-Versicherung 2010“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics. Demnach haben 1,2 Millionen Versicherungskunden den Anbieter gewechselt, 100.000 gekündigt, sich im Dezember aber noch nicht für eine neue Autoversicherung entscheiden, und blieben 5,8 Millionen „potenziell wechselbereite“ Kunden ihrer Assekuranz treu.

Für die Studie wurden zwei Befragungen durchgeführt, im November und später noch einmal im Dezember 2010, um sich ein Bild von der endgültigen Entscheidung machen zu können. Deutlich wurde dabei, dass Autofahrer nach wie vor sehr großen Wert auf den Preis für die Kfz-Versicherung legen. Die Ersparnis bei den Kunden, die eine neue Autoversicherung abgeschlossen haben, liegt im Schnitt bei 127 Euro. Hochgerechnet gehen der Branche dadurch 152 Millionen Euro an Prämien verloren. Doch die Wechsler achteten nicht nur aufs Geld. „Eine kleine Renaissance scheint der Aspekt gute Leistungen zu erleben, mit dem verschiedene Anbieter in diesem Jahre versucht haben, bei ihren Kunden zu punkten“, heißt es in der Pressemitteilung der Marktforscher. Die Marke spielte hingegen kaum noch eine Rolle.

Dass viele Kunden wechselbereit waren, dann aber auf eine Kündigung verzichtet haben, liegt in erster Linie daran, dass sie sich bei ihrem derzeitigen Anbieter gut aufgehoben fühlen. Das gilt für immerhin 50 Prozent – insbesondere für Kunden, die von Geschäftsstellen und Außendienstmitarbeitern betreut werden. Für Dr. Oliver Gaedeke von YouGovPsychonomics heißt das: „Innovative Betreuungs- und Servicekonzepte in der Assekuranz stellen sich damit als wirksame Kundenbindungsinstrumente heraus.“ Weitere Gründe für einen Nicht-Wechsel waren entweder günstigere Angebote vom aktuellen Anbieter oder aber das Fehlen besserer Tarife bei der Konkurrenz. Eingeholt wurden dazu durchschnittlich 2,8 Angebote. Wenn ein neuer Vertrag vereinbart wurde, dann häufig direkt online über einen Kfz-Versicherungsvergleich.

Wenn der Jeck zum Narren wird – auch im Karneval ist Alkohol am Steuer tabu

Wenn in den nächsten Wochen die Jecken wieder das Ruder in die Hand nehmen, wird vielerorts eifrig gefeiert und das eine oder andere Glas mit alkoholischem Inhalt geleert. Die Polizei, die Verkehrswacht, Kfz-Versicherungen und viele andere Institutionen machen daher schon seit Jahren darauf aufmerksam, dass nur Narren sich angeheitert ans Steuer setzen. Sie raten beinahe schon gebetsmühlenartig, auf Bus und Bahn um- oder in ein Taxi einzusteigen. Welche Konsequenzen es haben kann, sich nicht an diesen Tipp zu halten, zeigt folgendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt.

Ein Mann hatte sich abends nach eigenen Angaben vier Gläser Rotwein gegönnt. Das hielt ihn aber nicht davon ab, noch das eigene Auto zu nutzen. Dabei merkte der Weinliebhaber nicht einmal, dass er während der Fahrt den Bordstein touchierte und anschließend nur noch auf einer Felge unterwegs war. Erst die Polizei beendete die Heimfahrt. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und stellten eine „relative Fahruntüchtigkeit“ fest. Für die Kfz-Versicherung des Mannes ein gefundenes Fressen. Sie verweigerte jede Leistung mit Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit.

Die Richterin am Amtsgericht Frankfurt, auf deren Schreibtisch die Klage des Autofahrers landete, stellte sich auf die Seite der Autoversicherung. Ob nun relativ oder absolut fahruntüchtig sei in diesem Fall weniger von Belang. Entscheidend sei vielmehr, dass der Mann alkoholisiert gefahren sei. Damit habe er sich grob fahrlässig verhalten, was in letzter Konsequenz zum Verlust des Versicherungsschutzes führe. Alleine die Tatsache, dass der Unfall ohne Fremdeinwirkung verursacht worden sei, beweise, dass der Kläger zu dem Zeitpunkt fahruntauglich war. Damit bleibt er auf Reparaturkosten in Höhe von 4.000 Euro sitzen (Aktenzeichen: 31 C 1869/10-17).

Es macht sich also nicht bezahlt, ob nun zu Karneval oder irgendeinem anderen Anlass, ein paar Gläser Bier, Wein oder Schnaps zu trinken, sich pudelwohl zu fühlen und im Irrglauben, alles sei im Lot, draufloszufahren. Wenn es gut geht, hat man einen fleißigen Schutzengel. Im schlimmsten Fall werden andere Verkehrsteilnehmer verletzt – und der Kater nach einem solchen Unfall verschwindet nicht nach einem Rollmops.

Wenn der Marder zu Besuch kommt

Marder sind Autonarren. Dabei kommt es den pelzigen Tierchen weniger auf Marke und Modell an. Sie freuen sich vielmehr über ein kuscheliges Versteck, in dem es einiges zu Knabbern gibt. Dichtungen, Kabel, Schläuche – die Nager machen im Motorraum vor Nichts halt und ärgern damit die Autobesitzer. Denn die Kaskoversicherung übernimmt längst nicht alle Schäden, die durch Marderbisse entstehen. Sie kommt nur für die Teile im Fahrzeug auf, die der Untermieter zerfleddert hat, nicht aber für mögliche Folgeschäden, und die sind es, die die Kosten explodieren lassen.

15.000 Mal muss der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) Jahr für Jahr ausrücken, weil es sich ein Marder in einem Fahrzeug gemütlich gemacht hat. Die Tiere stehen vor allem auf die Zündkabel und Kunststoffschläuche. Doch auch Isoliermatten und Faltenbälge scheinen Objekte der Begierde zu sein. Im ADAC-Technikzentrum kennt man die Probleme. „Verletzungen an Gummimanschetten machen sich zwar nicht sofort bemerkbar, aber durch das Eindringen von Schmutz und den Verlust der Fettfüllung kommt es zur Schädigung der Antriebs- und Achsgelenke oder der Lenkungsteile“, erklärten die Spezialisten gegenüber „Zeit online“.

Sollte ein Marder zum Beispiel den Kühlschlauch zerstört haben und dadurch Kühlflüssigkeit entweichen, zahlt die Kaskoversicherung zwar den Schlauch. Fall aber der Motor überhitzt und Schaden nimmt, bleibt der Halter in den meisten Fällen auf den Kosten für die Reparatur sitzen. Um das zu vermeiden, raten die Experten, die Folgeschäden eines Marderbisses möglichst mit in die Kfz-Versicherung aufnehmen zu lassen und die Bedingungen genau zu studieren. Wer bereits Bekanntschaft mit einem der Nager gemacht hat, der sollte den Motorraum waschen, um den Duft zu entfernen. Hilfsmittel, um Marder abzuwehren, gibt es zwar auch, leider helfen nur wenige. Erfolg versprechend scheinen vor allem Elektroschocks zu sein, ausgelöst durch Metallplatten an den Einstiegspunkten.

Kleine Sünden bestraft der liebe Gott oder die KFZ Versicherung sofort …

Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte bekanntlich den Hergang des Vorfalls genau und wahrheitsgetreu schildern. Andernfalls kann der Versicherungsschutz verwehrt werden. Diese Erfahrung musste der Besitzer eines Sportwagens machen, als er sich weigerte, anzugeben, wie die Beifahrerin heißt. Den Vorwand, dass der Geschädigte zu dem Zeitpunkt eine Affäre mit der mutmaßlichen Zeugin hatte, von der seine Ehefrau nichts wissen sollte, ließ das Landgericht Dortmund nicht gelten. Bei dem Verfahren kam das alte Versicherungsvertrags-Gesetz zur Anwendung. Das Urteil wurde am 23. April 2010 gesprochen und ist einsehbar unter dem Aktenzeichen: 22 O 171/08

Der Geschädigte, dessen Vorstrafenregister mit zahlreichen Eintragungen wegen vergangener Betrugsfälle geschmückt ist, verlor die Kontrolle über den Wagen, kam von der nassen Straße ab, und rammte einen Mast, der sich auf einem Feld seitlich von der Fahrbahn befand. Mit dem noch fahrfähigem Auto fuhr er von Italien, wo der Vorfall im Juli 2007 stattfand, nach Hause in die BRD. Die Summe für die Instandsetzung belief sich auf über 17000 €. Beim Melden des Schadens wies er auf die Beifahrerin hin, gab abe, aufgrund des Verhältnisses erst im November bekannt, um wen es sich dabei handelte. Zu dem Zeitpunkt waren die Erinnerungen der Unfallzeugin verblasst und ihre Informationen lückenhaft.

Die Kaskoversicherung zog darauf die Konsequenzen, lehnte die Zahlung ab und bekam recht, da bei einer vollständigen Aufklärung der Sachlage, die Kosten für die Versicherung eventuell gesenkt werden könnten. Dazu gehört aber auch, dass der Versicherte den Vorfall exakt schildert und alles dazu beiträgt, damit Zeugen identifiziert und befragt werden können. Dies wird im Paragraph 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung geregelt.

Das Gericht stellte klar, dass eine zur Schadensregulierung herangezogene Kaskoversicherung ein Anrecht darauf hat, den Fall aus zweiter Hand geschildert zu bekommen, wenn ein eine Person den Unfall beobachtet hat. Wird die Versicherung durch bewusste Nichtnennung eines Zeugen im Unklaren gelassen, so kann diese keine klare Entscheidung treffen, ob sie zur Zahlung verpflichtet ist oder ob irgendeine anderweitige Klausel greift oder nicht. Hierzu das Gericht wörtlich: „Denn es besteht kein Zweifel, dass der Kaskoversicherer für seine Regulierungs-Entscheidung über die zur Verfügung stehenden Zeugen informiert sein muss, um die Angaben des Versicherungsnehmers überprüfen zu können“.

Da der Unfall in Italien stattfand und von den Behörden nicht festgehalten wurde, sind Zeugen umso wichtiger. Bezüglich des Seitensprungs des Geschädigten äußerten die Richter sich folgendermaßen: „Denn es ist nicht ersichtlich, dass das Aufklärungsinteresse der Beklagten hinter dem Interesse des Klägers, seine Beziehungen störungsfrei zu koordinieren, zurücktreten müsste.“ Auch sein verspätetes Einlenken erkannte die Justiz nicht an, denn aus der darauffolgenden Befragung konnten nur bruchstückhafte Informationen gewonnen werden.