Welche Versicherungen abgeschlossen werden können oder müssen
Der Unterhalt eines Fahrzeuges wird immer kostenintensiver. Daher sollte man anfangen, sinnvoll zu sparen. Eine Empfehlung ist zum Beispiel der Wechsel zu einer günstigeren KFZ- Versicherung (was dabei zu beachten ist, finden Sie hier: KFZ Rücktritt …). Es folgt eine Auflistung verschiedener Auto-Versicherungen und eine Erklärung, wann diese sinnvoll, bzw. verpflichtend ist. Die drei bekanntesten Autoversicherungen sind folgende
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Diese begleicht gerechtfertigte Ansprüche eines durch das versicherte Kraftfahrzeug Geschädigten und schützt vor unbegründeten Forderungen, wenn diese an den Versicherungsnehmer gerichtet werden. Wie die Bezeichnung Haftpflichtversicherung es bereits im Wort enthält, handelt es sich dabei um eine verpflichtende Versicherung, die abgeschlossen werden muss, damit das Fahrzeug zugelassen wird. Näheres zu der Funktion und dem Aufgabenbereich der KFZ Haftpflichtversicherung finden Sie unter dem Punkt Haftpflichtversicherung.
Kfz-Kasko-Versicherung:
Diese wird in folgende Versicherungsgruppen unterteilt:
Die Kfz-Teilkasko-Versicherung
Die Kfz-Vollkasko-Versicherung
Kasko-Versicherungen sind keine Pflichtversicherungen. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist dann zu empfehlen, wenn der Wagen neuwertig, bzw. hochwertig ist. Außerdem gehört der Versicherungsschutz durch eine (Voll-) Kaskoversicherung in vielen Fällen zu den Vertragsbestimmungen eines Leasing- Vertrages. Näheres zu den Funktionen und Aufgabenbereichen der Kasko-Versicherungen finden Sie unter Kaskoversicherungen .
Insassen Unfall-Versicherung:
Die Insassen Unfallversicherung versichert Körperschäden der Insassen einschließlich das Fahrers. Näheres zu der Funktion und dem Aufgabenbereich der KFZ Haftpflicht- Versicherung finden Sie unter diesem Link zur
Insassen Unfall-Versicherung
Sollten Sie Probleme mit den hier angebotenen Fachbegriffen haben, so empfehlen wir Ihnen einen Blick ins sehr umfangreiche KFZ Lexikon von Autoversicherung Online zu werfen. Es umfaasst mehr als 250 Einträge aus dem Bereich der Kraftdahrzeuge und ihrer Versicherungen.