Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeuges
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges für den Straßenverkehr und muss zwingend mit einer vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme abgeschlossen werden. Dass der Versicherungsschutz besteht, muss der zuständigen Straßenverkehrs-Zulassungsstelle gemeldet werden, dazu diente bisher die Versicherungs-Bestätigungskarte, welche auch als Doppelkarte bezeichnet wird. Dieses Verfahren wird für die Zukunft durch ein elektronisches Meldeverfahren abgelöst werden.
Ab 03.2008 wird ein elektronisches Meldeverfahren an mehreren Zulassungsstellen Probeweise eingeführt. Sobald der Antrag bei der Versicherungsgesellschaft registriert ist, wird eine TAN erzeugt, mit dieser TAN kann das KFZ bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.
Der Sinn und Zweck der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht darin, dass ein geschädigter Unfallgegner angemessen entschädigt wird. Ein Unfall verursacht Kosten, die oft vom Verursacher nicht getragen werden können, daher würde (ohne Versicherungsschutz) der Geschädigte leer ausgehen oder der Schädiger verarmen.
Wofür die Versicherung aufkommt, was die Versicherung im Schadensfall macht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt unter anderem die Kosten, bei entstandenen Fremdschäden. Darunter versteht man die Beschädigung von fremden Eigentum, sowie Personenschäden. Außerdem wehrt die Haftpflichtversicherung ungerechtfertigt gestellte Schadensersatzforderungen ab. Nicht im Versicherungsschutz mit enthalten sind Schäden am eigenen KFZ. Diese Versicherungslücke kann mittels einer Kasko- Versicherung geschlossen werden. Ein weiterer Aufgabenbereich der Versicherung ist es, Streitigkeiten mit dem Unfallgegner auszufechten. In wenigen Fällen bekommt der Versicherte nur wenig von dem Rechtsstreit, bzw. der Schadenstilgung mit. Eine Rückzahlung der Versicherungssumme kann innerhalb von einem halben Jahr vorgenommen werden, sodass der Schadensfreiheitsrabatt in seinem Wert nicht gemindert wird.
Zu den weiteren Leistungen gehört auch eine Grundsicherung gegenüber geschädigten Insassen (auch im eigenen Wagen), Leistungen bei Schäden durch Verdienstausfall, Übernahme der Abschleppkosten, sowie eine Rente der Geschädigten. Um die Insassen im eigenen Wagen besser zu schützen, kann eine Insassenversicherung als Zusatzversicherung, abgeschlossen werden.
Internationaler Versicherungsschutz
Um außerhalb der Bundesrepublik geschützt zu sein, ist ein, in der Umgangssprache als „grüne Karte“ beschriebenes Kärtchen vorzulegen, welche in der Fachsprache als „Internationale Versicherungskarte“ bezeichnet wird. Damit kann ein existierendes (Haftpflicht-) Versicherungsverhältnis nachgewiesen werden, einschließlich der länderspezifischen Mindestsummen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, bzw der ausgehandelten Deckungssumme.
Bei vielen EU-Staaten sind die Mindestdeckungssummen unterschiedlich. In der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise beläuft sich die Summe auf 2,5 Millionen € je Schadenfall bei Personenschäden. Bei Sachschäden beträgt die Summe eine halbe Million Euro und bei Vermögensschäden sind es 50.000€. Mittels Zusatzpaketen kann der Versicherungsschutz global erweitert werden, da sonst nur in den europäischen Ländern das Fahrzeug versichert ist.
Verweigerungsrecht seitens der Versicherer
Das Recht des Versicherungsgebers, einem Interessenten die Versicherung zu verweigern, ist i.d.R. ausgeschlossen, da es sich dabei um eine rechtlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt. In folgenden Fällen wird der Versicherungsgesellschaft dieses Recht dennoch eingeräumt:
Es bestand ein früheres Versicherungsverhältnis mit der Gesellschaft, welches der Versicherer wegen Vertragsbruch oder anderen Gründen aufgekündigt hat. Weitere Gründe können sein: Schadensfall, unpünktlich entrichtete Versicherungsbeiträge, arglistige Täuschung, vorvertraglichen Anzeigepflicht, Einschüchterungsversuche des Versicherten gegenüber der Gesellschaft
Der Vertrag kann seitens des Versicherer wegen objektiven Einschränkungen nicht akzeptiert werden. Unter solche Beschränkungen fällen unter anderem regionale Tätigkeitsbereiche. Dies bedeutet, dass die Versicherung nur an bestimmten Orten agiert und die Annahme des Antrages somit begrenzt ist.
Der Versicherer verlangt auf den Monatsbeitrag einen Zuschlag, dessen Entrichtung der Interessent ablehnt.
Legt die Versicherungsgesellschaft binnen 14 Tage keinen Widerspruch gegen den Antrag ein, so ist das Versicherungsverhältnis rechtskräftig.