In einer Zeitungsannonce unter dem Namen „Hagelschaden? 150 Euro in bar“ warb der beklagte Betrieb, die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung zu erstatten, wenn die Reparaturkosten mehr als 1.000 Euro betrugen. Der Kläger, ein Wettbewerbsverband, fand in diesem Artikel eine Verletzung des Wettbewerbsrechts. Deshalb erhob der Verband Klage gegen die Werkstatt. Der Bundesgerichtshof gab mit seinem Urteil [...]
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