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	<title>KFZ Versicherung Online &#187; Verkehr</title>
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	<description>Von Autos und anderen Mobilen</description>
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		<title>Winterreifenpflicht führt nicht zur günstigeren Kfz-Versicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 15:43:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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		<description><![CDATA[Winterreifen sorgen bei Schnee und Eis sicherlich für mehr Grip und damit auch für mehr Sicherheit. Ob die richtigen Schluffen an den Autos aber auch die Zahl der witterungsbedingten Unfälle reduzieren, daran haben die Kfz-Versicherer ihre Zweifel. Sie gehen jedenfalls nicht davon aus, aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen und nunmehr in der Straßenverkehrsordnung verankerten Winterreifenpflicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Winterreifen sorgen bei Schnee und Eis sicherlich für mehr Grip und damit auch für mehr Sicherheit. Ob die richtigen Schluffen an den Autos aber auch die Zahl der witterungsbedingten Unfälle reduzieren, daran haben die Kfz-Versicherer ihre Zweifel. Sie gehen jedenfalls nicht davon aus, aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen und nunmehr in der Straßenverkehrsordnung verankerten <a href="http://www.autoversicherung-online.info/autoblog/2010/11/26/bundesrat-verschaerft-winterreifen-pflicht/">Winterreifenpflicht</a> weniger Schäden regulieren zu müssen. Daher sehen sie auch keine Veranlassung, die Beiträge für die Autoversicherung anzupassen.</p>
<p>Einer der Gründe, weshalb die Prämien nicht angerührt werden, ist schlichtweg, dass die meisten Deutschen ohnehin schon mit den richtigen Reifen unterwegs sind. Das Vergleichsportal Financescout24 wollte es genauer wissen. Die Umfrage ergab, dass rund 90 Prozent der Bundesbürger ihrem Fahrzeug passend zur kalten Jahreszeit einen Satz Winterreifen gönnen. Für sie bietet die Neuregelung jetzt nicht mehr und auch nicht weniger als eine gewisse Rechtssicherheit. Daher verwundert es auch nicht, dass über 30 Prozent die höheren Bußgelder für in Ordnung halten.</p>
<p>Vermisst wird lediglich ein fest umrissenes Zeitfenster, wann genau die für Eis, Matsch und Schnee geeigneten Reifen aufgezogen werden müssen. In der aktuellen Fassung greift die Pflicht bei „winterlichen Verhältnissen“ &#8211; ein Begriff, der sich durchaus dehnen lässt. Keine Zweifel lässt die Verordnung daran, welche Bereifung gewählt werden muss: Winter-, Allwetter- sowie M+S-Reifen. Wer der Polizei ohne diese Pneus über den Weg fährt, muss jetzt 40 statt 20 Euro berappen. Sollten die „falschen“ Reifen darüber hinaus den Straßenverkehr gefährden, sind 80 Euro fällig und gibt es einen Punkt in Flensburg.</p>
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		<title>Ständig falsch geparkt: Vorerst mal &#8220;Dauerparker&#8221;!</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 23:44:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer nicht hören will, muss fühlen, sagt der Volksmund und wer über 300 mal in drei Jahren sein Auto falsch parkt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat jetzt das Verwaltungsgerichts Berlin entschieden (Az. VG 11 A 247.07). Wie berichtet wird, hatten die Richter in der Hauptstadt schon in der Vergangenheit dem zweifelsfreien Entzug [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer nicht hören will, muss fühlen, sagt der Volksmund und wer über 300 mal in drei Jahren sein Auto falsch parkt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat jetzt das Verwaltungsgerichts Berlin entschieden (Az. VG 11 A 247.07). </strong></p>
<p>Wie berichtet wird, hatten die Richter in der Hauptstadt schon in der Vergangenheit dem zweifelsfreien Entzug der Fahrerlaubnis zugestimmt, wo es um bislang &#8220;nur&#8221; 30 bis 40 Parkverstöße ging. Die allerdings innerhalb einer kürzeren Zeit. Bei 300 Verstößen in drei Jahren argumentierte die notorische Falschparkerin gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsfragen zunächst noch damit, sie sei mangels Kleingeld und ohne dies vor Ort irgendwo wechseln zu können  &#8220;gezwungen&#8221; gewesen, ihre Fahrzeuge in den bewirtschafteten Zonen  ohne Münzeinwurf parken zu müssen. Die Beweisaufnahme wurde zweifelhaft, weil sie zunächst auch noch behauptete, sie habe die Verstöße gar nicht begangen. Die Glaubwürdigkeit war dahin &#8230;</p>
<p>So wurde geurteilt: Auch eigentlich geringfügige Ordnungswidrigkeiten wie  Parkverstöße können generelle Zweifel an einer Fahreignung begründen. Uneinsichtige Wiederholungstäter seien offenkundig nicht bereit, die Verkehrsordnung zu akzeptieren. Wer dann auch noch nach Aufforderung des Ordnungsamtes ein medizinisch-psychologisches Gutachten verweigert, der verliert den Führerschein zu recht, wie das Berliner Gericht befand.</p>
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		<title>Senioren am Steuer: Gefahr mit Opa im Auto?!</title>
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		<pubDate>Wed, 12 May 2010 20:47:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kommt die Pflicht, die Fahrtüchtigkeit Älterer zu prüfen? rbw. Jugendliche Raser sind out! Jetzt steht das Fahrverhalten der Senioren im Focus. Waren bis vor kurzem noch jugendliche Fahranfänger mit hohem Unfallrisiko der Stein des Anstoßes und die Sorge der Versicherer, sind es jetzt die &#8216;alten&#8217; Deutschen als neue Problemgruppe. Stichwort: Senioren am Steuer. Die Altersgruppe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Kommt die Pflicht, die  Fahrtüchtigkeit Älterer zu prüfen?</em></p>
<p>rbw. Jugendliche Raser sind out! Jetzt steht das Fahrverhalten der Senioren im Focus. Waren bis vor kurzem noch jugendliche Fahranfänger mit hohem Unfallrisiko der Stein des Anstoßes und die Sorge der Versicherer, sind es jetzt die &#8216;alten&#8217; Deutschen als neue Problemgruppe. Stichwort: Senioren am Steuer.</p>
<p>Die Altersgruppe 65+ war 2006 mit Unfällen samt Personenschaden mit derselben Zahl in Unfälle verwickelt wie Fahranfänger. Damit hat sich der Senioren-Anteil seit 1991 mehr als verdoppelt. In der Statistik tauchen immer mehr Senioren als Verursacher von Personenschäden im Straßenverkehr auf: seit 1991 eine Steigerung von über 70 Prozent. </p>
<p>Nicht, dass Senioren seither riskanter fahren, viel eher sind sie als Kraftfahrer einfach nur älter und ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit hat abgenommen. Eine Tatsache, die dann aber nicht dazu passt, dass der Führerschein lebenslang gilt. Denn in drei von vier Fällen mit Personenschaden und mit über 75-Jährigen haben diese den Unfall selbst verursacht.</p>
<p><strong>Freiwillige Untersuchungen</strong></p>
<p>Wenn in Zukunft noch mehr Senioren auf deutschen Straßen unterwegs sein werden, liegt die Forderung nahe, ältere Verkehrsteilnehmer im Rahmen von medizinischen Vorsorgeuntersuchungen auf ihre Fahrtüchtigkeit zu untersuchen &#8211; auf freiwilliger Basis. Denn heute sind Fahrten bis Italien oder runter nach Spanien fast selbstverständlich &#8211; unabhängig davon, wie belastbar Herz und Kreislauf sind. </p>
<p>Um die Belastbarkeit zu testen, sind bei TÜV oder ADAC Fahrsicherheitstrainings für Senioren im Angebot. Ziel ist es, den Teilnehmern zu vermitteln, wie eingeschränkt sie im Alter im Straßenverkehr sind, wie dies persönlich einzuschätzen ist und wie sie lernen, ihr Fahrverhalten zu verbessern.<br />
Das Training beginnt mit Sitz besser einstellen, richtig am Steuer zu sitzen und im Slalom-Parcours das Können zu verbessern. Es sind Hindernisse zu umfahren, enge Kurven und scharfes Bremsen sind zu meistern. Herausforderung zum Schluss: das  ausbrechende Fahrzeug abfangen und stabilisieren.</p>
<p>Leben heute in Deutschland rund 16 Millionen Menschen, die älter als 65 Jahre sind, werden es 2030 geschätzte 22 Millionen sein. Folglich auch mehr, deren Führerschein auch im hohen Alter noch gelten wird. Und nichts ist Senioren lieber als Mobilität. Doch das Risiko, das von Senioren am Steuer ausgeht, erhöht sich. Ein Faktum, das  ältere Kraftfahrer nicht gerne hören, denn sie fühlen sich schnell angegriffen. Und weil die Alten auch Wähle sind, hat die Politik bislang eher abwiegelt, wenn es um verpflichtende Tests auf Fahrtüchtigkeit geht. Ganz abgesehen vom Führerschein auf Probe ab 65 oder 70 oder überhaupt für zwei Jahren für Ältere ab 60.</p>
<p>Das gesamte Verkehrswesen bleibt also angewiesen auf einsichtige Senioren, die den Führerschein abgeben, wenn es nicht mehr geht, oder die das Fahren ständig üben &#8211; fast wie damals in der Fahrschule.  Manche Landkreise bieten ein Jahres-Ticket für den ÖPNV, wenn Opa seinen Führerschein abgibt &#8211; ob der das aber macht&#8230;.?!</p>
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		<title>Unbewusstes Falschtanken</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 01:08:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Während der Arbeit mussten zwei Beamte ihren Dienstwagen an der Tankstelle mit Kraftstoff füllen. Da sie sich aber vorher nicht erkundigt hatten, welcher der richtige ist, füllten sie den Wagen mit Super – ohne zu wissen, dass das Fahrzeug nur mit Diesel fährt. Das anschließend fällige Leeren und Reinigen des Tanks kostete den Arbeitgeber mehrere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Während der Arbeit mussten zwei Beamte ihren Dienstwagen an der Tankstelle mit Kraftstoff füllen. Da sie sich aber vorher nicht erkundigt hatten, welcher der richtige ist, füllten sie den Wagen mit Super – ohne zu wissen, dass das Fahrzeug nur mit Diesel fährt. Das anschließend fällige Leeren und Reinigen des Tanks kostete den Arbeitgeber mehrere hundert Euro. Aufgrund von grob fahrlässigem Handeln forderte er dieses Geld von den beiden Beamten zurück. Diese sahen dies jedoch als Ungerechtigkeit an und zogen mit der Zahlungsforderung vor Gericht. Dort argumentierten sie damit, dass sie beim Tankvorgang unter starkem beruflichen Stress standen. Des Weiteren hatte ihr Chef keine technischen Maßnahmen ergriffen, um das Tanken des falschen Kraftstoffs zu vermeiden. Außerdem seien sie es von ihren privaten Autos gewohnt, Superbenzin zu tanken, weshalb von grob fahrlässigem Verhalten keine Rede sein kann. Doch in zwei Urteilen vom 22. Juli 2008 entschied das Koblenzer Verwaltungsgericht zugunsten des Arbeitgebers und verurteilte die beiden Beamten zur Schadenersatzleistung ihm gegenüber (Az.: 6 K 255/08.KO und 6 K 256/08.KO).</p>
<p>Instandhalten des Eigentums seines Arbeitgebers gehört laut Gericht zu den Aufgaben eines Beamten. Sollte dies vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht eingehalten werden, so ist der Beschäftigte dazu verpflichtet, den entstehenden Schaden zu ersetzen. Da an Tankstellen verschiedene Kraftstoffe getankt werden können, gehört es außerdem zu den Pflichten des Arbeiters, sich vorher zu vergewissern, welches der richtige ist. Tut er dies nicht, so hat sein Chef das Recht, die Kosten des entstandenen Schadens einzufordern. Auch starker Stress, wie von den Beamten behauptet, kann sie nicht von dieser Aufgabe entbinden. Tanken des richtigen Kraftstoffs ist eine Selbstverständlichkeit, die auch angesichts immenser Arbeitsbelastung ausgeübt werden kann. Außerdem hätte er auch in vollkommen stressfreiem Zustand nicht gewusst, welches der richtige Kraftstoff ist, da er es vorher versäumt hatte, sich zu erkundigen.</p>
<p>Dies gilt übrigens nicht nur für Beamte, sondern auch in der privaten Wirtschaft. Auch beispielsweise ein Außendienstler eines Versicherers hätte in diesem Fall den Schaden ersetzen müssen.</p>
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		<title>Unfall bei Radtour</title>
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		<pubDate>Sun, 03 May 2009 15:23:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine machte Frau mit ihrem Gatten eine Radtour auf einem Radweg und stürzte. Dort, wo sich der Unfall ereignete war der Weg betoniert, wobei die seitlichen Enden steil in die Natura übergingen. Der „Übergang“ des unbefestigten Seitenstreifen ging bis zu 20 cm in die Tiefe (also vergleichbar mit einem Bürgersteig ohne Vertiefung). Vor der Frau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine machte Frau mit ihrem Gatten eine Radtour auf einem Radweg und stürzte. Dort, wo sich der Unfall ereignete war der Weg betoniert, wobei die seitlichen Enden steil in die Natura übergingen. Der „Übergang“ des unbefestigten Seitenstreifen ging bis zu 20 cm in die Tiefe (also vergleichbar mit einem Bürgersteig ohne Vertiefung). Vor der Frau fuhren andere Radfahrer, so dass sie Anstalten machte, an der Gruppe vorbeizuziehen. Bei dem Vorhaben sah sie sich auf einmal gezwungen, auf die linke Seite auszuschwenken, wo sie über den oben beschriebenen Seitenstreifen fuhr, die Kontrolle über das Fahrrad verlor und zu Boden fiel. Dafür machte sie die entsprechende Kommune verantwortlich, da ein solcher Seitenstreifen ein großes Sicherheitsrisiko darstellt. Wenn die Gemeinde schon keinen glatten Übergang anlegt, sollte sie wenigstens auf die existierende Gefahr hinweisen. Da nichts von dem geschehen ist, kam die Gemeinde ihrer Obliegenheit zur Verkehrssicherung nicht nach. Daher klagte die Frau Schmerzensgeld und Schadensersatz von 5000€ ein. Die Richter des Oberlandgericht Saarbrücken gaben der Klägerin am 17.07.07 eine Abfuhr (Az.: 4 U 64/07 – 20).</p>
<p>Das Gemeinden und Kommunen unter anderem Fahrradwege sicher halten müssen, sei allgemein bekannt. Trotzdem gilt der Grundsatz, dass das Fahrverhalten auf die Straßen-und Sichtverhältnisse abgestimmt werden muss, auch für Fahrradfahrer. Zudem gilt für die Verkehrssicherungs- Pflicht der Grundsatz, dass nicht jede auch im entferntesten denkbare Gefahr beseitigt werden muss. Dies sei unzumutbar und nicht zu ermöglichen. Den kantigen Übergang abzuglätten wäre somit nicht mehr in der Grenze des Erträglichen. Außerdem waren die Zustände der Seitenstreifen gut sichtbar und der Unfall hätte sich verhindern lassen, wenn die Geschädigte in einem angemessenem Tempo gefahren wäre. Da die Erhebung des Seitenstreifens der eines Bürgersteiges entspricht, ist die Gefährdung ungefähr gleich (niedrig) einzustufen. Ein Radfahrer mit gewisser Erfahrung ist allemal in der Lage, so ein Hindernis zu überwinden. </p>
<p>In der Urteilsbegründung heißt es außerdem: „Darüber hinaus ist das hier vertretene Ergebnis ein notwendiger Beitrag, die defensive Fahrweise auf Radwegen zu fördern. Radwege sind keine Rennstrecken. Jeder Nutzer sollte sein Verhalten so einrichten, dass er sein Fahrzeug jederzeit beherrschen kann. Diesem Ziel liefe es zuwider, entlang der Radwege ähnlich einer Automobilstrecke Auslaufzonen für besonders riskante Fahrmanöver zu schaffen. Gerade aufgrund des auf Radwegen mitunter anzutreffenden Nebeneinanders von Wanderern, Skatern und sportlich ambitioniert fahrenden Radfahrern ist eine defensive Fahrweise zur Vermeidung von Unfällen geboten.“</p>
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		<title>Blutprobe &#8211; Alkohol und Drogen im Straßenverkehr</title>
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		<pubDate>Sat, 25 Apr 2009 00:14:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird jemanden der Führerschein weggenommen, so hat die Fahrerlaubnis-Behörde das Recht, Bluttests zu verwerten, auch wenn die Durchführung der Proben eventuell unrechtmäßig stattgefunden hat. Das hat das Verwaltungsgericht im Rahmen von zwei Verhandlungen beschlossen (Az.: VG 4 A 139.08 und VG 11 A 453.08). Diagnosen über den physischen Zustand eines Verdächtigen können zur Aufklärung eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird jemanden der Führerschein weggenommen, so hat die Fahrerlaubnis-Behörde das Recht, Bluttests zu verwerten, auch wenn die Durchführung der Proben eventuell unrechtmäßig stattgefunden hat. Das hat das Verwaltungsgericht im Rahmen von zwei Verhandlungen beschlossen (Az.: VG 4 A 139.08 und VG 11 A 453.08).</p>
<p>Diagnosen über den physischen Zustand eines Verdächtigen können zur Aufklärung eines Sachverhaltes erstellt werden, auch gegen dessen Einverständnis, solange seine körperliche Unversehrtheit garantiert ist. Solche Befunde umfassen unter anderem Speichel-, Urin- und auch Blutproben und sind gemäß den Grundsätzen der ärztlichen Kunst durchzuführen. Der Richter und unter gewissen Umständen auch die Staatsanwaltschaft sind gemäß §81a StPO befugt, eine (in dem Fall) Blutprobe in die Wege zu leiten.</p>
<p>Eine Radfahrerin, die (wie es sich später herausstellte) mit knapp 1,5 Promille und Amphetaminen im Blut unterwegs war, wurde von Polizisten angehalten. Aufgrund des Erscheinungsbildes der 29 Jahre alten Frau testete man ihr Blut und erteilte ihr Fahrverbot. In dem anderen der beiden Fälle konnten die Behörden einem Autofahrer nachweisen, dass dieser vor der Fahrt größere Mengen an Cannabis eingenommen hatte. Auch er wurde seinen Lappen los.</p>
<p>Allerdings waren die beiden Personen nicht mit der Vorgehensweise einverstanden und klagten gegen die Verwertung der Proben, zumal diese ohne Anordnung vom Gericht genommen wurden. In dem Fall greife nach deren Auffassung das Beweisverwertungsverbot.  </p>
<p>Vor dem Verwaltungsgericht fanden die beiden allerdings kein Gehör. Obwohl es durchaus möglich sei, dass den Klägern unrechtmäßig Blut abgenommen wurde, so verstoße die Verwertung dennoch nicht gegen geltendes Recht. Hierbei ist zu beachten, dass das Verwertungsverbot im Strafrecht gebräuchlich ist, es sich aber hier um Verwaltungsprozesse handelt, in denen es nur unter besonderen Umständen angewendet wird. </p>
<p>Es ist nämlich auch die Pflicht der Behörden, andere Verkehrsteilnehmer vor solchen zu bewahren, die sich trotz Fahruntauglichkeit ans Steuer setzen. Außerdem erfolgten die Blutproben nicht nach Gutdünken, sondern auf Grund eines dringenden Verdachts.  </p>
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		<title>Parkverbot &#8211; auch ohne rundes Schild</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Mar 2009 11:07:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird ein Fahrzeug auf einer privaten Stellfläche, ohne Einverständnis des Besitzers, geparkt, so ist dieser dazu berechtigt, das Gefährt von seinem Grundstück zu entfernen. Dabei entstehende Kosten sind vom Fahrzeughalter zu tragen. Mit diesem Urteil wurde am 08.07.08 eine Klage vom Landgericht Magdeburg zurückgewiesen (Az.: 1 S 70/08). Da Parkscheine in der Regel sehr teuer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird ein Fahrzeug auf einer privaten Stellfläche, ohne Einverständnis des Besitzers, geparkt, so ist dieser dazu berechtigt, das Gefährt von seinem Grundstück zu entfernen. Dabei entstehende Kosten sind vom Fahrzeughalter zu tragen. Mit diesem Urteil wurde am 08.07.08 eine Klage vom Landgericht Magdeburg zurückgewiesen (Az.: 1 S 70/08).</p>
<p>Da Parkscheine in der Regel sehr teuer sind, wissen viele Autofahrer sich zu helfen, indem sie ihr Fahrzeug ohne Berechtigung einfach irgendwo (sehr beliebt: Kundenstellplätze beim Supermarkt) parken. Das hat den Effekt, dass die Parkplätze für die Kundschaft knapp werden. Darauf reagierten die Besitzer der Einkaufszentren oder deren Stellflächen, indem sie die Parkzeit und Nutzungsrechte beschränkten (in unserem Fall durfte der Parkplatz zwischen 6 und 21Uhr ausschließlich von Kunden genutzt werden und das auch nur anderthalb Stunden). Um die Kontrolle auf Einhaltung zu behalten, ist meistens auch eine Parkscheibe Pflicht. Bei Zuwiderhandlung wird der Wagen meist durch private Firmen abgeschleppt. Damit die Bedingungen für den Benutzer auch verbindlich sind, müssen all diese Bedingungen gut erkennbar ausgeschildert werden. </p>
<p>Nachdem jemand trotz der Vorwarnungen sich die Parkgebühren sparen wollte, bekam er am Ende der vierstündigen Veranstaltungen die vollen Konsequenzen seines Handelns zu spüren; den Wagen bekam er erst nach einer Zahlung von 150€ Inkasso- und Abschleppkosten. Allerdings vertrat dieser die Ansicht, dass der Wagen widerrechtlich entfernt wurde und verlangte das Geld zurück. Der Besitzer sah nicht ein, ihm irgend etwas zu erstatten und der Halter klagte, wobei er in allen Instanzen verlor. </p>
<p>Nennt jemand einen Parkplatz sein Eigen, so steht es ihm zu, Selbsthilfe zu betreiben. Verwirklicht wird diese Selbsthilfe durch das Abschleppen einen regelwidrig geparkten Fahrzeugs. Es ist nicht die Aufgabe des Inhabers, die Relation des Vergehens zu den Kosten oder dem Aufwand zu beachten und eventuell von seinen Selbsthilfemaßnahmen abzulassen. Tätig dürfe der Besitzer gemäß dem „Schikaneverbot“ nur dann nicht werden, wenn er auf arglistige Weise handeln würde oder (bei Einkaufszentren) die Nutzungsbedingungen für kostenlose Parkplätze nicht klar ersichtlich wären. Allerdings konnte dem Beklagten nichts dergleichen vorgeworfen werden, sodass der Kläger leer ausging. </p>
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		<title>Fahrlässiges Verhalten des Waldbesitzers</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Mar 2009 00:36:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Als der Kläger mit seinem Auto auf einer an einem Waldrand gelegenen Kreisstraße unterwegs war, krachte plötzlich ein großer Ast einer Rotbuche auf die Straße und damit direkt vor den PKW. Der Fahrer konnte den Zusammenstoß nicht mehr verhindern, wobei an dem Wagen ein Schaden von rund 6.600€ entstand. Der Kläger selbst kam glücklicherweise ohne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als der Kläger mit seinem Auto auf einer an einem Waldrand gelegenen Kreisstraße unterwegs war, krachte plötzlich ein großer Ast einer Rotbuche auf die Straße und damit direkt vor den PKW. Der Fahrer konnte den Zusammenstoß nicht mehr verhindern, wobei an dem Wagen ein Schaden von rund 6.600€ entstand. Der Kläger selbst kam glücklicherweise ohne Verletzungen davon. Den Schaden wollte er aber von dem Besitzer des Waldes ersetzt haben, da er ihm vorwarf, trotz eines mehrere Wochen zurückliegenden Unwetters die Bäume nicht ausreichend kontrolliert zu haben. Der Forstbetrieb weigerte sich und erläuterte, dass durchaus regelmäßige Kontrollen stattgefunden hätten und außerdem der Baum zum Unfallzeitpunkt nachweislich gesund war. Dagegen reichte der PKW-Besitzer Klage beim Coburger Landgericht ein.</p>
<p>Mit Erfolg: In einem Urteil vom 16. Januar 2008 verurteilte dieses den Waldbesitzer zu vollem Schadensersatz (Az.: 12 O 471/06). Nach Beweisaufnahme eines vom Gericht beauftragten Experten war der Baum zwar tatsächlich gesund. Doch er konnte außerdem feststellen, dass der Baum an einer so genannten „Druckzwiesel“ litt, also einem ungünstigen Aufbau der Astvergabelung. Dieser Zustand hätte dem Forstbetrieb sofort auffallen müssen, so das Gericht. Besonders aufgrund der Tatsache, dass der Baum an einer stark befahrenen Straße stand, hätten die Förster unverzüglich Sicherheitsmaßnahmen einleiten sowie nötigenfalls einen Fachmann beauftragen müssen, der weitere Untersuchungen durchgeführt hätte. Aufgrund dessen, dass all diese Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, haben sich die Richter gegen den Forstbetrieb entschieden.</p>
<p>„Wer als Eigentümer eines Straßenbaums zu selten zur Säge greift, sägt letztlich an dem wirtschaftlichen Ast, auf dem er sitzt ;-(, so das etwas launische Fazit des Gerichts. Klagen, bei denen es um herabstürzende Äste und umgefallene Bäume geht, sind bei Leibe keine Seltenheit. Dabei kommt es auch häufig vor, dass die Entscheidung nicht zugunsten des Geschädigten ausfällt.</p>
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		<title>Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen?</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 02:44:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Als die Ehefrau des PKW-Besitzers mit ihrem Kleinkindern zum Einkaufen ging, stellte sie seinen Wagen korrekt am rechten Straßenrand ab. Bei der Rückkehr zu dem Fünftürer schnallte sie zuerst den älteren Sohn auf seinen Kindersitz an der rechten Seite an. Als sie dann die Straße betreten musste, um ihre jüngere Tochter auf die andere Seite [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als die Ehefrau des PKW-Besitzers mit ihrem Kleinkindern zum Einkaufen ging, stellte sie seinen Wagen korrekt am rechten Straßenrand ab. Bei der Rückkehr zu dem Fünftürer schnallte sie zuerst den älteren Sohn auf seinen Kindersitz an der rechten Seite an. Als sie dann die Straße betreten musste, um ihre jüngere Tochter auf die andere Seite zu setzen, vergewisserte sie sich, dass sich kein Auto auf der rechten Fahrbahn näherte. Sie öffnete die Tür halb und sah nochmals nach, ob auch wirklich kein Auto näher kam. Erst danach setzte sie ihre Tochter auf den Sitz und schnallte sie ebenfalls an.</p>
<p>In diesem Moment näherte sich der 83-jährige Autofahrer mit seinem Wagen dem PKW des Klägers. Obwohl in der Beweisaufnahme festgestellt wurde, dass die Straße breit genug war, schleifte er die geöffnete Tür und erzeugte damit einen Sachschaden von etwas mehr als 6.000 €. Der Autobesitzer forderte den Unfallverursacher dazu auf, diesen Schaden zu begleichen.</p>
<p>Nach Meinung von dessen Haftpflichtversicherer hatte die Frau an dem Unfall erhebliche Mitschuld, da sie die Kinder auch beide von der Beifahrerseite aus hätte anschnallen können. Aus diesem Grund weigerte sich die Versicherung, den Schaden zu begleichen. Sie begründete diese Entscheidung mit §14 Abs. 1 StVO, welcher lautet: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“.</p>
<p>Der Autobesitzer akzeptierte dies nicht und schaltete das Landgericht ein, welches allerdings die selbe Meinung wie der Versicherer vertrat. Der Frau sei es durchaus zumutbar gewesen, beide Kinder von der Beifahrerseite aus anzuschnallen, so die Richter in der Urteilsbegründung. Somit wurde die Versicherung in der ersten Instanz lediglich mit einer 60-prozentigen Beteiligung am Schaden belastet.</p>
<p>Dem Kläger war dies zu wenig, weshalb er Revision beim Oberlandesgericht Bremen einlegte. Hier gelang ihm zumindest ein Teilsieg, denn in einem Urteil vom 29.05.2008 erhöhte es die Beteiligung am Sachschaden auf 80% (Az.: 2 U 19/08).<br />
Die Richter bewerteten die Entscheidung des Landesgerichts als lebensfremd. Sie wussten von den beim Anschnallen zweier Kinder von einer Seite entstehenden praktischen Problemen.</p>
<p>Dazu kommt, dass es kein Gesetz gibt, dass das Öffnen der linken Hintertür verbietet. Lediglich darauf zu achten ist, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, was sie sogar zwei mal getan hatte. Das Gericht stellte in der Beweisaufnahme fest, dass der Unfall allein durch den mangelnden Sicherheitsabstand des älteren Herrn verursacht wurde. Letztlich bleibt nur noch die Frage zu klären, warum trotz all dieser Beweise die Beteiligung nur bei 80% lag. Dies lag einzig daran, dass der Kläger nicht mehr gefordert hatte. Wäre seine Forderung die volle Schadensregulierung gewesen, so wäre das Gericht dieser mit Sicherheit nachgekommen.</p>
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		<title>So spare ich Sprit</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Oct 2008 02:44:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Angesichts der immer weiter steigenden Kraftstoffpreise fragen sich immer mehr Autofahrer, wie sie den Benzinverbrauch senken können. Hierzu veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt unter dem Slogan „sparsam fahren will gelernt sein“ eine Broschüre mit hilfreichen Tipps zum Thema Sprit sparen: 1. Fahren Sie gleichmäßig und vorausschauend. Überflüssiges Bremsen und starke Beschleunigungen erhöhen den Spritverbrauch stark. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts der immer weiter steigenden Kraftstoffpreise fragen sich immer mehr Autofahrer, wie sie den Benzinverbrauch senken können. Hierzu veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt unter dem Slogan „sparsam fahren will gelernt sein“ eine Broschüre mit hilfreichen Tipps zum Thema Sprit sparen:</p>
<p>1.	Fahren Sie gleichmäßig und vorausschauend. Überflüssiges Bremsen und starke Beschleunigungen erhöhen den Spritverbrauch stark. Bei den meisten Autos kann man sich bei der Gangschaltung nach der Zehnerstelle auf dem Tacho richten: Bei 30km/h können Sie problemlos in den 3. Gang schalten, entsprechend bei 40 in den 4. und bei 50 in den 5. und somit dank niedriger Drehzahl viel Benzin sparen. Über 100 Stundenkilometer sollte man vermeiden, denn hier steigt der Verbrauch rapide.</p>
<p>2.	Leichtlauföle vermindern den Widerstand im Motor. Entsprechend vermindern Leichtlaufreifen den Rollwiderstand. Auch hierbei kann viel Sprit gespart werden.</p>
<p>3.	Der Reifendruck sollte regelmäßig überprüft werden. Bereits 0,5 bar unterhalb des Normaldrucks erhöhen den Benzinverbrauch um satte 5%.</p>
<p>4.	Wenn sie an einer Ampel, Baustelle oder Stau länger stehen bleiben müssen, schalten sie den Motor ab. Dies lohnt sich bereits dann, wenn sie länger als 30 Sekunden stehen bleiben müssen. Bei einem länger andauernden Leerlauf des Motors wird mehr Kohlenstoffdioxid produziert als bei einem Neustart.</p>
<p>5.	Klimaanlage und Scheibenbeheizung sollten möglichst selten benutzt werden. Bei der Benutzung ersterer kann der Verbrauch im Stadtverkehr bereits um bis zu 30% steigen, was bei einem Kleinwagen schon bis zu 2 Liter auf 100 Kilometer ausmachen kann. Bei 100.000 gefahrenen Kilometern pro Jahr kann man hier, ausgehend von einem Preis von 1,50€/L, jährlich unglaubliche 3.000€ sparen! Auch eine beheizte Heckscheibe erhöht den Verbrauch mit 4 bis 7% zwar nicht so stark wie die Klimaanlage, aber dennoch beachtlich. Im Sommer sollten Sie das Auto kurz vor der Fahrt einige Minuten lüften. Die Klimaanlage sollten sie erst danach einschalten sowie schon ein paar Minuten vor Ende der Fahrt abschalten.</p>
<p>6.	Wenn sie Dachgepäckträger oder andere Aufbauten nicht nutzen, sollten sie diese entfernen. Erstens erhöhen sie den Luftwiderstand und zweitens das Gewicht und damit den Verbrauch.</p>
<p>7.	Mit kaltem Motor sollten sie kurze Fahrten vermeiden, denn ein Mittelklassewagen verbraucht in diesem Zustand etwa 30 Liter auf 100 Kilometer. Der Verbrauch normalisiert sich erst, wenn der Motor eine angemessene Betriebstemperatur erreicht hat.</p>
<p>8.	Der eigentlich erste Schritt des Kraftstoffsparens fängt beim Autokauf an. Fragen Sie Ihren Händler nach sparsamen Modellen und informieren Sie sich vorher beispielsweise im Internet.</p>
<p>9.	Für kurze Strecken sollten Sie besser zu Fuß gehen oder das Fahrrad nutzen. Dies hat viele Vorteile gegenüber dem Auto. Es ist nicht nur gesund, sondern verbraucht natürlich kein Benzin und schont damit einerseits die Umwelt und andererseits Ihren Geldbeutel. Für etwas längere Strecken können Sie auch Bus, (Straßen)Bahn und Fahrgemeinschaften nutzen.</p>
<p>Noch mehr Tipps finden Sie in der 15-seitigen Broschüre des Umweltbundesamtes. Dessen Präsident Prof. Dr. Andreas Troge kommentiert das Ziel der Broschüre wie folgt: „Viele Autofahrerinnen und Autofahrer klagen über hohe Spritpreise, reagieren bisher aber nur verhalten auf die hohen Preise. Klagen aber alleine hilft nicht. Denn jede und jeder kann seinen Spritverbrauch gezielt beeinflussen und senken“</p>
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