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	<title>KFZ Versicherung Online &#187; Sicherheit</title>
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	<description>Von Autos und anderen Mobilen</description>
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		<title>Funkstörer kosten Versicherungsschutz</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Mar 2011 22:54:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Technische Spielereien sind durchaus dazu geeignet, viele Abläufe leichter zu gestalten, haben aber auch ihre Tücken. Ein Beispiel dafür sind Funkschlüssel, mit denen sich das Auto verriegeln lässt. Sie gehören heute fast schon zum Standard. Statt erst eine Hand freizubekommen, um den Schlüssel ins Schloss stecken und dann einmal drehen zu können, reicht ein Druck [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Technische Spielereien sind durchaus dazu geeignet, viele Abläufe leichter zu gestalten, haben aber auch ihre Tücken. Ein Beispiel dafür sind Funkschlüssel, mit denen sich das Auto verriegeln lässt. Sie gehören heute fast schon zum Standard. Statt erst eine Hand freizubekommen, um den Schlüssel ins Schloss stecken und dann einmal drehen zu können, reicht ein Druck auf einen kleinen Knopf, es macht klack und die Türen sind verschlossen. Oder vielmehr: Sie sollten verschlossen sein. Denn Diebe nutzen inzwischen Störsender, mit denen sie gezielt die Kommunikation zwischen Schlüssel und Schloss blockieren.</p>
<p>Kaum ist der Fahrzeughalter um die nächste Ecke, können sich die Langfinger ohne große Mühe bedienen. Schließlich müssen sie weder eine Scheibe einschlagen noch langwierig am Schloss herumfummeln. Sie öffnen einfach die Türen, nehmen sich die Wertgegenstände und verschwinden. Die Polizei kann wenig dagegen ausrichten. Auch wenn die Kfz-Versicherung über den Einbruch informiert wird, droht eine unangenehme Überraschung. Da das Fahrzeug de facto nicht verschlossen und somit für jedermann zugänglich war, steht eine lange Diskussion über den Versicherungsschutz an – zumal auch keine Spuren von Hebel- oder sonstigen Werkzeugen zu finden sind.</p>
<p>Die DA Direkt Kfz-Versicherung rät Autofahrern daher, sich nicht nur auf den kleinen Knopf zu verlassen, sondern selbst zu prüfen, ob das Auto auch tatsächlich abgeschlossen ist. Das kostet zwar etwas mehr Zeit und vielleicht muss erst eine Tüte auf den Boden gestellt werden, dafür bleibt aber der Schutz der Kaskoversicherung erhalten. Grundsätzlich empfehlen Polizei und Autoversicherer, keine Wertgegenstände im Auto zu lassen, ob nun Mobiltelefon, Navigationsgerät oder die Geldbörse. Auch die Halterungen für den Lotsen oder das Handy sollten gut verstaut werden – sofern möglich –, damit Diebe keinen Anlass haben, sich genau dieses Auto auszusuchen.</p>
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		<title>Wenn der Jeck zum Narren wird – auch im Karneval ist Alkohol am Steuer tabu</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jan 2011 01:30:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Unfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn in den nächsten Wochen die Jecken wieder das Ruder in die Hand nehmen, wird vielerorts eifrig gefeiert und das eine oder andere Glas mit alkoholischem Inhalt geleert. Die Polizei, die Verkehrswacht, Kfz-Versicherungen und viele andere Institutionen machen daher schon seit Jahren darauf aufmerksam, dass nur Narren sich angeheitert ans Steuer setzen. Sie raten beinahe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn in den nächsten Wochen die Jecken wieder das Ruder in die Hand nehmen, wird vielerorts eifrig gefeiert und das eine oder andere Glas mit alkoholischem Inhalt geleert. Die Polizei, die Verkehrswacht, Kfz-Versicherungen und viele andere Institutionen machen daher schon seit Jahren darauf aufmerksam, dass nur Narren sich angeheitert ans Steuer setzen. Sie raten beinahe schon gebetsmühlenartig, auf Bus und Bahn um- oder in ein Taxi einzusteigen. Welche Konsequenzen es haben kann, sich nicht an diesen Tipp zu halten, zeigt folgendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt.</p>
<p>Ein Mann hatte sich abends nach eigenen Angaben vier Gläser Rotwein gegönnt. Das hielt ihn aber nicht davon ab, noch das eigene Auto zu nutzen. Dabei merkte der Weinliebhaber nicht einmal, dass er während der Fahrt den Bordstein touchierte und anschließend nur noch auf einer Felge unterwegs war. Erst die Polizei beendete die Heimfahrt. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und stellten eine „relative Fahruntüchtigkeit“ fest. Für die Kfz-Versicherung des Mannes ein gefundenes Fressen. Sie verweigerte jede Leistung mit Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit.</p>
<p>Die Richterin am Amtsgericht Frankfurt, auf deren Schreibtisch die Klage des Autofahrers landete, stellte sich auf die Seite der Autoversicherung. Ob nun relativ oder absolut fahruntüchtig sei in diesem Fall weniger von Belang. Entscheidend sei vielmehr, dass der Mann alkoholisiert gefahren sei. Damit habe er sich grob fahrlässig verhalten, was in letzter Konsequenz zum Verlust des Versicherungsschutzes führe. Alleine die Tatsache, dass der Unfall ohne Fremdeinwirkung verursacht worden sei, beweise, dass der Kläger zu dem Zeitpunkt fahruntauglich war. Damit bleibt er auf Reparaturkosten in Höhe von 4.000 Euro sitzen (Aktenzeichen: 31 C 1869/10-17).</p>
<p>Es macht sich also nicht bezahlt, ob nun zu Karneval oder irgendeinem anderen Anlass, ein paar Gläser Bier, Wein oder Schnaps zu trinken, sich pudelwohl zu fühlen und im Irrglauben, alles sei im Lot, draufloszufahren. Wenn es gut geht, hat man einen fleißigen Schutzengel. Im schlimmsten Fall werden andere Verkehrsteilnehmer verletzt – und der Kater nach einem solchen Unfall verschwindet nicht nach einem Rollmops.</p>
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		<title>Winterreifenpflicht führt nicht zur günstigeren Kfz-Versicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 15:43:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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		<description><![CDATA[Winterreifen sorgen bei Schnee und Eis sicherlich für mehr Grip und damit auch für mehr Sicherheit. Ob die richtigen Schluffen an den Autos aber auch die Zahl der witterungsbedingten Unfälle reduzieren, daran haben die Kfz-Versicherer ihre Zweifel. Sie gehen jedenfalls nicht davon aus, aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen und nunmehr in der Straßenverkehrsordnung verankerten Winterreifenpflicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Winterreifen sorgen bei Schnee und Eis sicherlich für mehr Grip und damit auch für mehr Sicherheit. Ob die richtigen Schluffen an den Autos aber auch die Zahl der witterungsbedingten Unfälle reduzieren, daran haben die Kfz-Versicherer ihre Zweifel. Sie gehen jedenfalls nicht davon aus, aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen und nunmehr in der Straßenverkehrsordnung verankerten <a href="http://www.autoversicherung-online.info/autoblog/2010/11/26/bundesrat-verschaerft-winterreifen-pflicht/">Winterreifenpflicht</a> weniger Schäden regulieren zu müssen. Daher sehen sie auch keine Veranlassung, die Beiträge für die Autoversicherung anzupassen.</p>
<p>Einer der Gründe, weshalb die Prämien nicht angerührt werden, ist schlichtweg, dass die meisten Deutschen ohnehin schon mit den richtigen Reifen unterwegs sind. Das Vergleichsportal Financescout24 wollte es genauer wissen. Die Umfrage ergab, dass rund 90 Prozent der Bundesbürger ihrem Fahrzeug passend zur kalten Jahreszeit einen Satz Winterreifen gönnen. Für sie bietet die Neuregelung jetzt nicht mehr und auch nicht weniger als eine gewisse Rechtssicherheit. Daher verwundert es auch nicht, dass über 30 Prozent die höheren Bußgelder für in Ordnung halten.</p>
<p>Vermisst wird lediglich ein fest umrissenes Zeitfenster, wann genau die für Eis, Matsch und Schnee geeigneten Reifen aufgezogen werden müssen. In der aktuellen Fassung greift die Pflicht bei „winterlichen Verhältnissen“ &#8211; ein Begriff, der sich durchaus dehnen lässt. Keine Zweifel lässt die Verordnung daran, welche Bereifung gewählt werden muss: Winter-, Allwetter- sowie M+S-Reifen. Wer der Polizei ohne diese Pneus über den Weg fährt, muss jetzt 40 statt 20 Euro berappen. Sollten die „falschen“ Reifen darüber hinaus den Straßenverkehr gefährden, sind 80 Euro fällig und gibt es einen Punkt in Flensburg.</p>
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		<title>Senioren am Steuer: Gefahr mit Opa im Auto?!</title>
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		<pubDate>Wed, 12 May 2010 20:47:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Kommt die Pflicht, die Fahrtüchtigkeit Älterer zu prüfen? rbw. Jugendliche Raser sind out! Jetzt steht das Fahrverhalten der Senioren im Focus. Waren bis vor kurzem noch jugendliche Fahranfänger mit hohem Unfallrisiko der Stein des Anstoßes und die Sorge der Versicherer, sind es jetzt die &#8216;alten&#8217; Deutschen als neue Problemgruppe. Stichwort: Senioren am Steuer. Die Altersgruppe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Kommt die Pflicht, die  Fahrtüchtigkeit Älterer zu prüfen?</em></p>
<p>rbw. Jugendliche Raser sind out! Jetzt steht das Fahrverhalten der Senioren im Focus. Waren bis vor kurzem noch jugendliche Fahranfänger mit hohem Unfallrisiko der Stein des Anstoßes und die Sorge der Versicherer, sind es jetzt die &#8216;alten&#8217; Deutschen als neue Problemgruppe. Stichwort: Senioren am Steuer.</p>
<p>Die Altersgruppe 65+ war 2006 mit Unfällen samt Personenschaden mit derselben Zahl in Unfälle verwickelt wie Fahranfänger. Damit hat sich der Senioren-Anteil seit 1991 mehr als verdoppelt. In der Statistik tauchen immer mehr Senioren als Verursacher von Personenschäden im Straßenverkehr auf: seit 1991 eine Steigerung von über 70 Prozent. </p>
<p>Nicht, dass Senioren seither riskanter fahren, viel eher sind sie als Kraftfahrer einfach nur älter und ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit hat abgenommen. Eine Tatsache, die dann aber nicht dazu passt, dass der Führerschein lebenslang gilt. Denn in drei von vier Fällen mit Personenschaden und mit über 75-Jährigen haben diese den Unfall selbst verursacht.</p>
<p><strong>Freiwillige Untersuchungen</strong></p>
<p>Wenn in Zukunft noch mehr Senioren auf deutschen Straßen unterwegs sein werden, liegt die Forderung nahe, ältere Verkehrsteilnehmer im Rahmen von medizinischen Vorsorgeuntersuchungen auf ihre Fahrtüchtigkeit zu untersuchen &#8211; auf freiwilliger Basis. Denn heute sind Fahrten bis Italien oder runter nach Spanien fast selbstverständlich &#8211; unabhängig davon, wie belastbar Herz und Kreislauf sind. </p>
<p>Um die Belastbarkeit zu testen, sind bei TÜV oder ADAC Fahrsicherheitstrainings für Senioren im Angebot. Ziel ist es, den Teilnehmern zu vermitteln, wie eingeschränkt sie im Alter im Straßenverkehr sind, wie dies persönlich einzuschätzen ist und wie sie lernen, ihr Fahrverhalten zu verbessern.<br />
Das Training beginnt mit Sitz besser einstellen, richtig am Steuer zu sitzen und im Slalom-Parcours das Können zu verbessern. Es sind Hindernisse zu umfahren, enge Kurven und scharfes Bremsen sind zu meistern. Herausforderung zum Schluss: das  ausbrechende Fahrzeug abfangen und stabilisieren.</p>
<p>Leben heute in Deutschland rund 16 Millionen Menschen, die älter als 65 Jahre sind, werden es 2030 geschätzte 22 Millionen sein. Folglich auch mehr, deren Führerschein auch im hohen Alter noch gelten wird. Und nichts ist Senioren lieber als Mobilität. Doch das Risiko, das von Senioren am Steuer ausgeht, erhöht sich. Ein Faktum, das  ältere Kraftfahrer nicht gerne hören, denn sie fühlen sich schnell angegriffen. Und weil die Alten auch Wähle sind, hat die Politik bislang eher abwiegelt, wenn es um verpflichtende Tests auf Fahrtüchtigkeit geht. Ganz abgesehen vom Führerschein auf Probe ab 65 oder 70 oder überhaupt für zwei Jahren für Ältere ab 60.</p>
<p>Das gesamte Verkehrswesen bleibt also angewiesen auf einsichtige Senioren, die den Führerschein abgeben, wenn es nicht mehr geht, oder die das Fahren ständig üben &#8211; fast wie damals in der Fahrschule.  Manche Landkreise bieten ein Jahres-Ticket für den ÖPNV, wenn Opa seinen Führerschein abgibt &#8211; ob der das aber macht&#8230;.?!</p>
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		<title>VW belohnt Sicherheit mit Nachlässen auf die Kfz-Versicherung</title>
		<link>http://www.kfz-versicherung-online.org/217/vw-belohnt-sicherheit-mit-nachlassen-auf-die-kfz-versicherung/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 13:19:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sicherheit geht vor. Das gilt insbesondere beim Auto. Belohnt wurde es bislang allerdings noch nicht, wenn man sich für ein Fahrzeug entschied, dessen Sicherheitsausstattung über das Normalmaß hinausgeht. Das ändert sich jetzt, wenn auch nur im Rahmen einer zeitlich begrenzten Aktion des Volkswagenkonzerns. Kunden, die einen Wagen der Markengruppe kaufen – VW, Audi und Skoda [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherheit geht vor. Das gilt insbesondere beim Auto. Belohnt wurde es bislang allerdings noch nicht, wenn man sich für ein Fahrzeug entschied, dessen Sicherheitsausstattung über das Normalmaß hinausgeht. Das ändert sich jetzt, wenn auch nur im Rahmen einer zeitlich begrenzten Aktion des Volkswagenkonzerns. Kunden, die einen Wagen der Markengruppe kaufen – VW, Audi und Skoda – und sich für Sicherheitsfeatures jenseits der Serienausstattung entscheiden, erhalten einen Rabatt auf die Kfz-Versicherung, sofern sie über den Versicherungsservice des Herstellers abgeschlossen wird.</p>
<p>Im Höchstfall sind zehn Prozent Nachlass auf <a href="http://www.autoversicherung-online.info/kfz-haftpflichtversicherung.htm">Kfz-Haftpflicht-</a> und <a href="http://www.autoversicherung-online.info/kfz-kaskoversicherung.htm">Kaskoversicherung</a> möglich. Dazu müssen dann mindestens drei zusätzliche Sicherheitsassistenten gewählt werden. Bei zwei zusätzlichen Systemen werden 7,5 Prozent der Versicherungsprämie erlassen, bei einem 5,0 Prozent. Welche Optionen es gibt, um die Sicherheit zu erhöhen, hängt von der Marke und dem gewählten Modell ab. Denkbar sind unter anderem das Umfeldbeobachtungssystem namens „Front Assist“, der Distanzregler „Adaptive Cruise Control“ und <a href="http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/E/ESP">ESP</a>. Von der Aktion profitieren können Privatkunden und gewerbliche Einzelhändler. Ob Barkauf, Finanzierung oder Leasing ist dabei nicht von Belang. Nur der Termin zählt: Am 28. Februar 2011 endet die Aktion.</p>
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		<title>Blutprobe &#8211; Alkohol und Drogen im Straßenverkehr</title>
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		<pubDate>Sat, 25 Apr 2009 00:14:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird jemanden der Führerschein weggenommen, so hat die Fahrerlaubnis-Behörde das Recht, Bluttests zu verwerten, auch wenn die Durchführung der Proben eventuell unrechtmäßig stattgefunden hat. Das hat das Verwaltungsgericht im Rahmen von zwei Verhandlungen beschlossen (Az.: VG 4 A 139.08 und VG 11 A 453.08). Diagnosen über den physischen Zustand eines Verdächtigen können zur Aufklärung eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird jemanden der Führerschein weggenommen, so hat die Fahrerlaubnis-Behörde das Recht, Bluttests zu verwerten, auch wenn die Durchführung der Proben eventuell unrechtmäßig stattgefunden hat. Das hat das Verwaltungsgericht im Rahmen von zwei Verhandlungen beschlossen (Az.: VG 4 A 139.08 und VG 11 A 453.08).</p>
<p>Diagnosen über den physischen Zustand eines Verdächtigen können zur Aufklärung eines Sachverhaltes erstellt werden, auch gegen dessen Einverständnis, solange seine körperliche Unversehrtheit garantiert ist. Solche Befunde umfassen unter anderem Speichel-, Urin- und auch Blutproben und sind gemäß den Grundsätzen der ärztlichen Kunst durchzuführen. Der Richter und unter gewissen Umständen auch die Staatsanwaltschaft sind gemäß §81a StPO befugt, eine (in dem Fall) Blutprobe in die Wege zu leiten.</p>
<p>Eine Radfahrerin, die (wie es sich später herausstellte) mit knapp 1,5 Promille und Amphetaminen im Blut unterwegs war, wurde von Polizisten angehalten. Aufgrund des Erscheinungsbildes der 29 Jahre alten Frau testete man ihr Blut und erteilte ihr Fahrverbot. In dem anderen der beiden Fälle konnten die Behörden einem Autofahrer nachweisen, dass dieser vor der Fahrt größere Mengen an Cannabis eingenommen hatte. Auch er wurde seinen Lappen los.</p>
<p>Allerdings waren die beiden Personen nicht mit der Vorgehensweise einverstanden und klagten gegen die Verwertung der Proben, zumal diese ohne Anordnung vom Gericht genommen wurden. In dem Fall greife nach deren Auffassung das Beweisverwertungsverbot.  </p>
<p>Vor dem Verwaltungsgericht fanden die beiden allerdings kein Gehör. Obwohl es durchaus möglich sei, dass den Klägern unrechtmäßig Blut abgenommen wurde, so verstoße die Verwertung dennoch nicht gegen geltendes Recht. Hierbei ist zu beachten, dass das Verwertungsverbot im Strafrecht gebräuchlich ist, es sich aber hier um Verwaltungsprozesse handelt, in denen es nur unter besonderen Umständen angewendet wird. </p>
<p>Es ist nämlich auch die Pflicht der Behörden, andere Verkehrsteilnehmer vor solchen zu bewahren, die sich trotz Fahruntauglichkeit ans Steuer setzen. Außerdem erfolgten die Blutproben nicht nach Gutdünken, sondern auf Grund eines dringenden Verdachts.  </p>
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		<title>Wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 00:06:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[KFZ]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kläger hatte seinen Wagen am rechten Fahrbahnrand geparkt. Nachdem er aus seinem PKW ausgestiegen war, rammte ein vorbeifahrendes Fahrzeug die noch geöffnete Fahrertür. Während der Fahrer des geparkten Autos mit dem Schrecken davon kam, erlitt sein PKW einen schweren Sachschaden. Der Besitzer dieses Wagens war der Ansicht, dass der Fahrer des vorbeifahrenden Autos den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kläger hatte seinen Wagen am rechten Fahrbahnrand geparkt. Nachdem er aus seinem PKW ausgestiegen war, rammte ein vorbeifahrendes Fahrzeug die noch geöffnete Fahrertür. Während der Fahrer des geparkten Autos mit dem Schrecken davon kam, erlitt sein PKW einen schweren Sachschaden.</p>
<p>Der Besitzer dieses Wagens war der Ansicht, dass der Fahrer des vorbeifahrenden Autos den gesetzlich <a href="http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/S/Sicherheitsabstand">vorgeschriebenen Sicherheitsabstand</a> unterschritten hatte. Daraufhin erhob er Anspruch auf Schadensersatz. Als dieser die Zahlung verweigerte, landete die Sache vor Gericht. In einem Urteil vom 22. November 2007 musste der Kläger eine Niederlage einstecken, denn das Berliner Kammergericht entschied zugunsten des Beklagten (Az.: 12 U 199/06).</p>
<p>In der Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass der Kläger bei starkem Verkehr, von welchem in besagtem Fall durchaus die Rede sein konnte, die Tür so schnell wie möglich schließen und sich sofort von der Fahrbahn entfernen muss. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein.</p>
<p>Das Argument, dass der Kläger noch eine Reisetasche vom Beifahrersitz mitnehmen musste und somit die Tür nicht schneller schließen konnte, konnte die Richter nicht beeinflussen. Er hätte genauso gut ohne Tasche aussteigen und sie anschließend über die Beifahrertür holen können. Zumindest hätte er sie beim Aussteigen sofort mitnehmen können, sodass er sich nicht bei noch geöffneter Tür zum Beifahrersitz hätte lehnen müssen.</p>
<p>Zwar musste das Gericht zugeben, dass die Unterschreitung des Sicherheitsabstands durch den vorbeifahrenden PKW nicht auszuschließen ist. Doch angesichts der gesamten Umstände hätte der Kläger diese These beweisen müssen. Das einzige, was bewiesen werden konnte, war die Tatsache, dass der Kläger eindeutig gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hatte.</p>
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		</item>
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		<title>Alle Mann anschnallen, es geht los!…</title>
		<link>http://www.kfz-versicherung-online.org/42/alle-mann-anschnallen-es-geht-los%e2%80%a6/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 May 2008 02:17:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Autofahrer legte seinen Gurt nicht ordnungsgemäß an (alles war o.k. bis auf die Tatsache, dass der Gurt nicht über der linken Schulter, sondern durch die linke Achsel verlief) und wurde von der Polizei erwischt. Gegen das Bußgeld von 30€, welches auch vom Amtsgericht Hagen in einem entsprechenden Urteil bestätigt wurde, legte der Fahrer Beschwerde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Autofahrer legte seinen Gurt nicht ordnungsgemäß an (alles war o.k. bis auf die Tatsache, dass der Gurt nicht über der linken Schulter, sondern durch die linke Achsel verlief) und wurde von der Polizei erwischt. Gegen das Bußgeld von 30€, welches auch vom Amtsgericht Hagen in einem entsprechenden Urteil bestätigt wurde, legte der Fahrer Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm ein. Diese begründete er damit, dass der Paragraph 21a der Straßenverkehrsordnung das Anschnallen vorschreibt, aber nicht eindeutig definiert, wie sich der Fahrer anzuschnallen hat. </p>
<p>Das sahen die Richter des OLG Hamm anders und verurteilten den Kläger zu der Zahlung der 30€ (Az.: 2 Ss OWi 695/07). Wie man sich richtig anschnallt, sei gesetzlich in genügender Weise beschrieben. Man ist dann seiner Pflicht, sich anzuschnallen, nachgekommen, wenn der Sicherheitsgurt betriebsmäßig in entsprechenden Situationen so funktionieren kann, wie es ursprünglich vorgesehen ist. Wobei der Sicherheitsgurt nicht umsonst auch als „Schultergurt“ bezeichnet wird und nicht etwa als „Achselgurt“.</p>
<p>Das Gericht sah es als bestätigt an, dass die (richtige) Nutzung des Gurtes Leib und Leben schützt. Der Kläger habe aber durch falsche Nutzung dieser Sicherheitsmaßnahme die Schutzwirkung des Gurtes unterbunden und zugleich gegen gesetzliche Regeln verstoßen. Das Bußgeld sei daher eine angemessene Bestrafung. </p>
<p>Ich persönlich finde es albern, sich darüber vor Gericht zu beschweren, wenn man wegen einem nachgewiesenen Delikt bestraft wird. Dass der Kläger dann das Gesetz so auslegt, dass es den eigenen Bedürfnissen entspricht, damit macht er sich noch lächerlicher, zumal ich es als ziemlich unangenehm empfinde, wenn der Gurt zwischen der Flanke und dem Arm, also im Achselbereich verläuft. Daher bevorzuge ich, auch aus Gründen der Bequemlichkeit, die korrekte Positionierung des Sicherheitsgurtes über die Schulter.</p>
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