Blau und Schlau: Das Blaue am Himmel, das Blaue im Wasser und die Blaue am Lenker

Wer berufsbedingt viel unterwegs ist (z.B. im Außendienst) sollte auch bei dem Geschäftsessen auf den Alkohol verzichten, oder alternativ sich weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad auf den Heimweg begeben. Denn betrunken auf dem Drahtesel erwischt zu werden trägt ähnlich harte Konsequenzen nach sich, wie die klassische Trunkenheitsfahrt im PKW.

So ging es einer Frau, die kurz bevor sie ihr Ziel erreicht hatte und wegen der ausgeschalteten Beleuchtung kontrolliert wurde. Anfangs war an der Radfahrerin nichts Ungewöhnliches außer einer (Alkohol-)Fahne. Eher beachtlich waren dafür die 1,62 Promille, welche sie intus hatte. Und so ging ihr der Lappen durch die Lappen, denn Auto fahren durfte sie so auch nicht mehr, zumal auch eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) fällig wurde. Die Frau wollte sich dieser Untersuchung nicht unterziehen und zog gegen den Beschluss vor Gericht. Die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz wiesen die Klage am 13.03.08 zurück (Az.: 7 L 34/08.MZ).

Das Gericht sah es als erwiesen, dass jemand, der mit Alkohol nichts zu tun hat, sich nicht einfach so 1,6 Promille antrinken kann. Und wer in so einem Zustand ein Fahrzeug führt (pedalgetriebene Fahrräder sind ebenfalls Fahrzeuge), bei dem ist ein sogenannter Idiotentest rechtmäßig. Bei einer Person, die regelmäßig trinkt, um sich so besaufen zu können, sollte man sich die Frage stellten, ob sie überhaupt in der Lage ist, ihre Nüchternheit so zu wahren, um Trunkenheitsfahrten zu meiden. Und genau das wird man in der MPU zu klären versuchen, weshalb die Wiedererlangung des Führerscheins von einer erfolgreichen Teilnahme des Tests abhängt.

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