PKW-Schaden auf gebührenfreiem Parkplatz

Schaden der KFZ Kasko-Versicherung oder Haftpflichtschaden?

Als der Kläger im Herbst 2006 für einige Tage in einem Hotel wohnte, stellte er sein Auto auf dem gebührenfreien, von Bäumen umgebenen Hotelparkplatz ab. Kurz bevor der Geschädigte abreisen wollte, passierte folgendes: Aufgrund eines starken Windes (St. 5-6) brach einer der Äste eines Baumes ab und traf den PKW des Klägers, wodurch ein Totalschaden entstand. Infolgedessen erhob dieser Anklage gegen den Hotelier mit der Begründung, er hätte sicher gehen müssen, dass auf dem Parkplatz kein zu alter oder beschädigter Baum eine Gefahr darstellen könnte.

Der Hotelbesitzer konnte keinen Fehler seinerseits feststellen. Er beteuerte, von dem beschädigten, von einem Pilz befallenen Ast nichts gewusst zu haben, da dieser keine äußeren Mängel aufwies. Ferner sagte er, keine Pflicht verletzt zu haben, da er dem Gast den Parkplatz kostenfrei zur Verfügung gestellt hatte (§536a BGB). Nach der Meinung des Klägers gehörte es dagegen zur Pflicht des Hoteliers, den Parkplatz, und damit auch die dort abgestellten PKW, vor herabstürzenden Ästen zu sichern.

Die Richter bestätigten dies und verurteilten den Hotelier zu vollem Schadensersatz für den beschädigten Wagen. Laut deren Auffassung spielt es keine Rolle, ob der Gast den Parkplatz gebührenfrei benutzen darf. Schließlich genehmigt der Hotelbesitzer dies nicht aus Nächstenliebe, sondern nur, weil der Kläger zum damaligen Zeitpunkt Gast des Hotels war.

Obwohl der Parkplatz schon einige Monate zuvor auf altes und totes Holz untersucht und dieses entfernt worden war, konnte dieser Unfall nicht verhindert werden. Die Stabilität und Gesundheit der Bäume wurde bei dieser Aktion nicht überprüft, deshalb konnte der Pilzbefall des Astes nicht entdeckt werden.

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