Wenn neben dem Führerschein auch der Job flöten geht

Ein Autofahrer bekam wegen eines Verkehrsdeliktes neben einem Fahrverbot von knapp vier Wochen, 280€ Geldstrafe. Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis äußerte er Bedenken, dass er seinen Job verlieren könne, wenn er solange nicht fahren dürfe. Es bestünde auch keine Aussicht, einen Monat Urlaub zu nehmen, um in der Zeit die Strafe zu verbüßen, da in naher Zukunft höchstens zwei Wochen Urlaub bewilligt werden. Dies bestätigte er mit einem Dokument seines Vorgesetzten. Die Richter glaubten ihm und den Unterlagen kein Wort und beließen es bei diesem Urteil.

Dagegen legte der Beschuldigte beim Oberlandesgericht Köln Beschwerde ein. Seiner Meinung nach hätte das Amtsgericht anstatt dem Fahrverbot eine erhöhte Geldstrafe verhängen müssen. Das OLG war gleicher Meinung und hob das Verbot am 16.11.07 wieder auf (Az.: 83 Ss OWi 82/07).

Wenn ein Beschuldigter durch ein Fahrverbot Folgen tragen muss, die nicht im Verhältnis des Tatbestandes stehen, so sollte es ein Gericht in Erwägung ziehen, anstatt dem Verbot eine andere Strafe zu verhängen. Solche unzumutbaren Konsequenzen könnten, wie in diesem Fall, eine drohende Arbeitslosigkeit sein. Ist die Arbeitsstelle gefährdet, so genügt es, dem Gericht eine schriftliche Bestätigung auszuhändigen. Beweisen müsse der Beklagte dabei nichts und nach § 77Absatz 1 OWiG es ist die Aufgabe des zuständigen Gerichts, die Echtheit dieser Schreiben zu überprüfen. Dies haben die Richter nicht getan und müssen nun den genauen Sachverhalt klären. Bis dahin sei ein Fahrverbot ungültig.

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