Obliegenheitsverletzungen sind immer wieder ein Streitthema welches die Gerichte beschäftigten. Habe gerade erst im Bereich Wohngebäudeversicherung darüber berichtet.
Heute berichte ich über eine Obliegenheitsverletzung im KFZ Kaskobereich. Der KFZ Kaskoversicherer wollte von dem Kunden wissen, wo genau sich der gemeldete Unfall, mit Kaskoschaden, ereignet hatte. Obwohl der Kaskoversicherer seinen Kunden mehrfach nach dem genauen Ort des Unfalles gefragt hatte, wurden seitens des Kunden nur vage Angaben gemacht, möglicherweise wollte dieser einen falschen Eindruck erwecken.
Darin sah auch das LG Berlin (Az. 17 O 71/06) einen Obliegenheitsverstoß der zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt. Der Versicherungsnehmer hat immer die Obliegenheitspflicht bei der Aufklärung aller Umstände, durch die der Schaden eingetreten ist, beizutragen. Werden diese verletzt, z.B weil der genaue Ort des Schadens nicht angegeben wurde, bleibt der Versicherer leistungsfrei.