Ständig falsch geparkt: Vorerst mal “Dauerparker”!

Wer nicht hören will, muss fühlen, sagt der Volksmund und wer über 300 mal in drei Jahren sein Auto falsch parkt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat jetzt das Verwaltungsgerichts Berlin entschieden (Az. VG 11 A 247.07).

Wie berichtet wird, hatten die Richter in der Hauptstadt schon in der Vergangenheit dem zweifelsfreien Entzug der Fahrerlaubnis zugestimmt, wo es um bislang “nur” 30 bis 40 Parkverstöße ging. Die allerdings innerhalb einer kürzeren Zeit. Bei 300 Verstößen in drei Jahren argumentierte die notorische Falschparkerin gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsfragen zunächst noch damit, sie sei mangels Kleingeld und ohne dies vor Ort irgendwo wechseln zu können “gezwungen” gewesen, ihre Fahrzeuge in den bewirtschafteten Zonen ohne Münzeinwurf parken zu müssen. Die Beweisaufnahme wurde zweifelhaft, weil sie zunächst auch noch behauptete, sie habe die Verstöße gar nicht begangen. Die Glaubwürdigkeit war dahin …

So wurde geurteilt: Auch eigentlich geringfügige Ordnungswidrigkeiten wie Parkverstöße können generelle Zweifel an einer Fahreignung begründen. Uneinsichtige Wiederholungstäter seien offenkundig nicht bereit, die Verkehrsordnung zu akzeptieren. Wer dann auch noch nach Aufforderung des Ordnungsamtes ein medizinisch-psychologisches Gutachten verweigert, der verliert den Führerschein zu recht, wie das Berliner Gericht befand.

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