Bei Probefahren auf Nummer sicher gehen

Ein Auto, mit dem gefahren wird, sollte nicht nur versichert sein, es muss Versicherungsschutz bestehen. Das gilt auch für Probefahren. Von daher ist eine Testfahrt nur dann ratsam, wenn das entsprechende Fahrzeug auch zugelassen ist. Dann greifen die Kfz-Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls auch der Kaskoschutz, falls der potenzielle Käufer einen Unfall baut. Um diesen Schutzschirm aufzuspannen, reicht bereits eine Kurzzulassung mit rotem Nummernschild.

Selbstverständlich steht es Käufer und Verkäufer frei, eigene Vereinbarungen zur Schadensregulierung zu treffen, insbesondere für den Fall, dass die Kaskoversicherung nicht zahlt. Mündliche Absprachen haben dabei kaum Gewicht und lassen sich später auch nur schwer nachweisen. Auf Nummer sicher geht man nur mit einer Niederschrift, die von beiden Seiten unterschrieben wird und Punkt für Punkt klärt, wie im Schadensfall verfahren wird.

Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, ob mit oder ohne schriftliche Vereinbarung, sollte der Verkäufer sich grundsätzlich den Führerschein des Interessenten zeigen lassen. Dass die Papiere gültig sein müssen, versteht sich von selbst. Würde der Fahrzeughalter jemanden ohne gültige Fahrerlaubnis eine Runde mit dem Auto drehen lassen, droht der Verlust des Versicherungsschutzes der Kaskoversicherung und kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro Regress fordern.

Wenn schon die Papiere gezeigt werden, raten Experten dazu, den Ausweis des Käufers für die Zeit der Probefahrt als Pfand zu nehmen. Kommt der Interessent nicht zurück, kennt man zumindest die Identität des Täters und kann Anzeige erstatten. Nicht unbedingt sicherer, aber auch eine Möglichkeit, den Diebstahl des Autos während der Testfahrt zu verhindern, ist, auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen.

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