Versicherungsschutz beim Autokauf von privat

Die HUK-Coburg rät, beim Autokauf von privat besonders auf den Versicherungsschutz zu achten. Denn anders als beim Kauf von einem Händler geht die bestehende Kfz-Versicherung automatisch auf den neuen Besitzer des Fahrzeugs über. Damit es dabei nicht zu teuren Problemen oder Missverständnissen kommt, empfiehlt die HUK-Coburg, einen fertigen Kaufvertrag zu nutzen, in dem auch das Thema Autoversicherung eindeutig geklärt werden kann.

Dazu muss der Kaufvertrag eine sogenannte Veräußerungsanzeige enthalten. „Die trennt der Verkäufer nach Vertragsabschluss ab und schickt je ein Exemplar an den Versicherer und eins an die Zulassungsstelle“, erklärt die HUK-Coburg in ihrer Pressemitteilung und verweist dabei auf ihren Mustervertrag. Der entsprechende Passus zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung heißt hier „Erklärung des Erwerbers gegenüber der bisherigen Versicherungsgesellschaft“. Der Käufer kann unter drei Alternativen wählen. Ihm steht frei, den Versicherungsvertrag weiterzuführen und um die nötigen Unterlagen für die Ummeldung zu bitten. Oder er teilt der Versicherung mit, dass er die Police bei einem anderen Unternehmen abschließt bzw. den auf ihn übergegangenen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigt.

Damit ist der Verkäufer auf der sicheren Seite. Fehlt diese Erklärung und kümmert sich der Käufer nicht um die Versicherung, zahlt der bisherige Versicherungsnehmer noch bis zum Jahresende Steuern und die Prämien für die Autoversicherung. Wird das weitere Vorgehen hingegen schriftlich fixiert und unterlässt der neue Besitzer es trotzdem, die Versicherung zu informieren, meldet sich die Zulassungsstelle. Natürlich sollte auch der Käufer darauf achten, dass alles in Ordnung ist. „Am besten lässt er sich die gültige Versicherungspolice zeigen“, so die HUK-Coburg, „auch auf die Kennzeichen sollte der Käufer schauen. Sie müssen einen amtlichen Stempel tragen.“

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