Unbewusstes Falschtanken

Während der Arbeit mussten zwei Beamte ihren Dienstwagen an der Tankstelle mit Kraftstoff füllen. Da sie sich aber vorher nicht erkundigt hatten, welcher der richtige ist, füllten sie den Wagen mit Super – ohne zu wissen, dass das Fahrzeug nur mit Diesel fährt. Das anschließend fällige Leeren und Reinigen des Tanks kostete den Arbeitgeber mehrere hundert Euro. Aufgrund von grob fahrlässigem Handeln forderte er dieses Geld von den beiden Beamten zurück. Diese sahen dies jedoch als Ungerechtigkeit an und zogen mit der Zahlungsforderung vor Gericht. Dort argumentierten sie damit, dass sie beim Tankvorgang unter starkem beruflichen Stress standen. Des Weiteren hatte ihr Chef keine technischen Maßnahmen ergriffen, um das Tanken des falschen Kraftstoffs zu vermeiden. Außerdem seien sie es von ihren privaten Autos gewohnt, Superbenzin zu tanken, weshalb von grob fahrlässigem Verhalten keine Rede sein kann. Doch in zwei Urteilen vom 22. Juli 2008 entschied das Koblenzer Verwaltungsgericht zugunsten des Arbeitgebers und verurteilte die beiden Beamten zur Schadenersatzleistung ihm gegenüber (Az.: 6 K 255/08.KO und 6 K 256/08.KO).

Instandhalten des Eigentums seines Arbeitgebers gehört laut Gericht zu den Aufgaben eines Beamten. Sollte dies vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht eingehalten werden, so ist der Beschäftigte dazu verpflichtet, den entstehenden Schaden zu ersetzen. Da an Tankstellen verschiedene Kraftstoffe getankt werden können, gehört es außerdem zu den Pflichten des Arbeiters, sich vorher zu vergewissern, welches der richtige ist. Tut er dies nicht, so hat sein Chef das Recht, die Kosten des entstandenen Schadens einzufordern. Auch starker Stress, wie von den Beamten behauptet, kann sie nicht von dieser Aufgabe entbinden. Tanken des richtigen Kraftstoffs ist eine Selbstverständlichkeit, die auch angesichts immenser Arbeitsbelastung ausgeübt werden kann. Außerdem hätte er auch in vollkommen stressfreiem Zustand nicht gewusst, welches der richtige Kraftstoff ist, da er es vorher versäumt hatte, sich zu erkundigen.

Dies gilt übrigens nicht nur für Beamte, sondern auch in der privaten Wirtschaft. Auch beispielsweise ein Außendienstler eines Versicherers hätte in diesem Fall den Schaden ersetzen müssen.

1 Kommentar

  1. geschrieben am 16. Juli 2009 um 10:46 Uhr | Permalink

    sehr informativer Bericht, is doch fast jeden schonma passiert. Meist aus Unaufmerksamkeit. auch gut zu wissen wie da die rechtliche Seite aussieht und entschieden wird, sehr gut beschrieben mit dem Beispiel der Arbeiter.

    grüße -David-

Einen Kommentar schreiben

Ihre Daten werden niemals an Andere weiter gegeben.
Die Email-Adresse wird nicht angezeigt. Notwendige Felder sind so markiert: *

*
*