Fahrlässiges Verhalten des Waldbesitzers

Als der Kläger mit seinem Auto auf einer an einem Waldrand gelegenen Kreisstraße unterwegs war, krachte plötzlich ein großer Ast einer Rotbuche auf die Straße und damit direkt vor den PKW. Der Fahrer konnte den Zusammenstoß nicht mehr verhindern, wobei an dem Wagen ein Schaden von rund 6.600€ entstand. Der Kläger selbst kam glücklicherweise ohne Verletzungen davon. Den Schaden wollte er aber von dem Besitzer des Waldes ersetzt haben, da er ihm vorwarf, trotz eines mehrere Wochen zurückliegenden Unwetters die Bäume nicht ausreichend kontrolliert zu haben. Der Forstbetrieb weigerte sich und erläuterte, dass durchaus regelmäßige Kontrollen stattgefunden hätten und außerdem der Baum zum Unfallzeitpunkt nachweislich gesund war. Dagegen reichte der PKW-Besitzer Klage beim Coburger Landgericht ein.

Mit Erfolg: In einem Urteil vom 16. Januar 2008 verurteilte dieses den Waldbesitzer zu vollem Schadensersatz (Az.: 12 O 471/06). Nach Beweisaufnahme eines vom Gericht beauftragten Experten war der Baum zwar tatsächlich gesund. Doch er konnte außerdem feststellen, dass der Baum an einer so genannten „Druckzwiesel“ litt, also einem ungünstigen Aufbau der Astvergabelung. Dieser Zustand hätte dem Forstbetrieb sofort auffallen müssen, so das Gericht. Besonders aufgrund der Tatsache, dass der Baum an einer stark befahrenen Straße stand, hätten die Förster unverzüglich Sicherheitsmaßnahmen einleiten sowie nötigenfalls einen Fachmann beauftragen müssen, der weitere Untersuchungen durchgeführt hätte. Aufgrund dessen, dass all diese Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, haben sich die Richter gegen den Forstbetrieb entschieden.

„Wer als Eigentümer eines Straßenbaums zu selten zur Säge greift, sägt letztlich an dem wirtschaftlichen Ast, auf dem er sitzt ;-(, so das etwas launische Fazit des Gerichts. Klagen, bei denen es um herabstürzende Äste und umgefallene Bäume geht, sind bei Leibe keine Seltenheit. Dabei kommt es auch häufig vor, dass die Entscheidung nicht zugunsten des Geschädigten ausfällt.

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