Nach einer Party beschloss der Kläger, noch ein paar Runden auf dem Meer mit seinem Motorboot zu fahren. Zuvor hatte er jedoch bereits ganze acht Flaschen Bier geleert. Dementsprechend sah die Fahrt auch von außen aus, was Rettungskräfte bemerkten und das Boot abschleppten. Kurz darauf wurde ihm eine Blutprobe entnommen, welche einen Alkoholgehalt von 2,02 Promille ergab. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) wurde er später vom Amtsgericht zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Des Weiteren wurde ihm die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge für ein Jahr entzogen.
Nach Ansicht des Verurteilten habe aber das Fahren von Motorbooten nichts mit der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge zu tun und forderte somit vor Gericht die Einbehaltung seines Führerscheins. Er hatte Erfolg – entgegen des Amtsgerichts sah das Oberlandesgericht Rostock die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß §69 StGB als nicht gerechtfertigt an und gab der Klage statt (Az.: 1 Ss 95/08 I 49/08).
Eine Abnahme des Führerscheins ist nur dann rechtlich möglich, wenn die Straftat beim Führen eines Kraftfahrzeugs ausgeführt wird. Die Definition des Begriffs „Kraftfahrzeug“ in §1 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes umfasst jedoch keine Motorboote. Aufgrund des eindeutigen Bezugs auf Kraftfahrzeuge in §69 des Strafgesetzbuches, welchen das Amtsgericht verwendet hatte, durfte dem Kläger der Führerschein nicht entzogen werden.
Zwar bezieht sich dieser Paragraph auf Trunkenheit im Verkehr, wozu das Führen von Motorbooten zweifellos gehört. Doch da ein solches Fahrzeug nicht als Kraftfahrzeug angesehen wird, spielt diese Tatsache keine Rolle. Sogar für Fahrradfahrer ist Alkohol am Steuer rechtlich gesehen gefährlicher als Trunkenheit am Steuer eines Motorbootes. Denn unter gegebenen Umständen besteht durchaus die Möglichkeit, betrunkenen Radfahrern die Fahrerlaubnis zur Führung von Kraftfahrzeugen zu entziehen.
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[...] der Kfz-Versicherung wurde jetzt ein Urteil des OLG Rostock bekannt, wonach einem betrunkenen Bootsführer sein [...]